Mecklenburg-Vorpommern hebt 2010 Aalfangverbot für Elbe wieder auf

Im Gegensatz zum Aalmanagementplan für den Rhein sieht der Plan für die Flussgebietsgemeinschaft Elbe kein ganzjähriges Fangverbot für den Aal vor. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern hatte offenbar keine Kenntnis von den geplanten Maßnahmen und hatte in der geänderten Binnenfischereiverordnung vom Oktober 2009 ein generelles Fangverbot für die Elbe beschlossen. Da in allen anderen Elbländern kein solches Fangverbot vorgesehen war, regte sich erheblicher Unmut bei den Fischern- und Anglern. Nicht zuletzt deshalb wurde der Umweltminister Backhaus auch aus seinem Angelverein geschmissen.
Nunmehr hat die EU den Aalmanagementplan Flussgebietsgemeinschaft Elbe ohne Fangverbot genehmigt. Somit dürfte das Aalfangverbot auf den 14 Elbkilometern in Mecklenburg – Vorpommern nahezu ohne Auswirkung auf den Gesamtbestand in der Elbe haben.
Daher hat der Umweltminister angekündigt, das Fangverbot für die Elbe demnächst in einer neuen Binnenfischereiverordnung wieder aufzuheben und die bisherige Regelung als unwirksam erklärt. Verstöße gegen die noch geltende Vorschrift werden in diesem Zusammenhang auch nicht geahndet.

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