Rückblick 2005 – Juni: EU – Pläne zum Schutz des europäischen Aals

In einem Vermerk vom 14.07.2004 hat der Rat der Europäischen Union die Schlussfolgerungen der Gruppe „Interne Fischereipolitik“ an den Rat und das Europäische Parlament über die „Entwicklung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Bewirtschaftung des Europäischen Aals“ angenommen. Die Mitteilung über das Vorhaben hatte die Europäische Kommission bereits Anfang Oktober 2003 an der Rat und das Parlament gegeben. Leider konnte sich erst am 8. Juli 2004 auf einen Entwurf von Schlussfolgerungen geeinigt werden. Dieser Entwurf wurde am 14.07.2004 durch den Ausschuss der ständigen Vertreter angenommen und durch ihn dem Rat der Europäischen Union zur Annahme empfohlen.

Der Europäische Rat hat auf Grund der wissenschaftlichen Einschätzungen von ICES und EIFAC über die Gefährdung des Aals erkannt, dass aus verschiedenen Gründen die Erhaltung der Aale nur durch Europaweite und Internationale Maßnahmen durchführbar ist. Dadurch könnte vielleicht auch erreicht werden, dass in der Schweiz endlich ein Mindestmaß für den Aal eingeführt wird. Der Rat weist auch auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hin, die für eine wesentliche Verbesserung des Lebensraums insbesondere durch Beseitigung von Wanderhindernissen sorgen würde.

Der Rat hat die Europäische Kommission aufgefordert schnellstmöglich einen Sofortmaßnahmenkatalog zur Verbesserung und Erhaltung der Aalbestände vorzulegen. Dieser Katalog soll auf wissenschaftliche Gutachten basieren und alle Faktoren der Aalsterblichkeit berücksichtigen sowie Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Aalfangs beinhalten. Er fordert die Kommission ebenfalls auf alle Maßnahmen die zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Bewirtschaftungsplan für Aale erforderlich sind, in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten zu treffen damit der Aal als wichtiges Naturgut vor dem aussterben bewahrt wird. Über den Erfolg soll die Kommission regelmäßig dem Rat und dem Parlament berichten. Wobei die Schwerpunkte auf Sofortmaßnahmen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Maßnahmen von Einzelstaaten gelegt werden sollen. Nach einem ursprünglichen Zeitplan sollten die Sofortmaßnahmen noch in diesem Jahr zur Umsetzung in den Ländern ausgearbeitet sein. Diese Maßnahmen könnten auch Auswirkungen auf das Aalangeln haben. So sind Schonzeiten (z.B. im Herbst) und Schongebiete im Gespräch. Auch Besatzverbote für geschlossene Systeme sind ein Mittel um den Aalen eine Chance zu geben. Wie die Sofortmaßnahmen insgesamt aussehen werden lässt sich derzeit leider nur anhand der bisherigen Mitteilungen der EU vermuten. Trotzdem ist es zu begrüßen, dass endlich was passiert, um die Aalbestände die inzwischen jenseits sicherer biologischer Grenzen angekommen sind wieder aufzufüllen.

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