Rückblick 2007 – März: Schon-/-Zeit für Aal?

Nachdem Schweden auf Grund des europaweit zusammengebrochenen Aalbestands zunächst ein völliges Fangverbot für den europäischen Aal erlassen hatte, zeigten die massiven Proteste der dortigen Berufsfischer Wirkung und das Fangverbot wurde für diejenigen Berufsfischer aufgehoben, die mit dem Aalfang ihren Lebensunterhalt tatsächlich verdienen mussten. In Schweden werden/wurden pro Jahr etwa 750 Tonnen Aal gefangen. 500 Tonnen entfallen/entfielen dabei auf die Berufsfischer. Der Rest, immerhin noch 250 Tonnen, ging bisher den Schwedischen Anglern bzw. Gastanglern an den Haken. Damit ist seit Dezember 2006 Schluss. Der Aal ist in Schweden nun ganzjährig für Angler tabu.

Nach dem jüngsten überarbeiteten und konkretisierten Entwurf einer europäischen Aalschutzverordnung (auch Arbeitspapier genannt), die bereits zum 1. Juli 2007 in Kraft treten soll, droht allen europäischen Aalanglern und Berufsfischern eine Einschränkung ihrer Fischerei auf den Aal. Wenn der jeweilige Mitgliedsstaat nicht bis zum 31.12.2007 einen prüffähigen und wissenschaftlich sinnvollen Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmen zur Rettung des Aalbestandes vorlegt, muss in diesem Staat die Fischerei auf den Aal pauschal um 50% reduziert werden, andernfalls drohen saftige Strafen/Sanktionen gegen das betreffende Land.

Glassaale dürfen nur noch unter hohen Auflagen gefangen werden. Wer zukünftig Glasaale in Europa fangen und verkaufen will, muss kontrollierbar nachweisen und garantieren, dass
die gefangenen Glasaale zu 75 % für den Besatz europäischer Aalgewässer mit Zugang zum Meer/Atlantik verwendet werden. Dies gilt auch für Aalfarmen. D.h. Aalfarmen dürfen in Europa zukünftig nur noch 25 % für die Mast verwenden, der Rest ist als Besatz zu garantieren. Wenn nicht, darf der liefernde Mitgliedsstaat keine Glasaale mehr fangen. Gleiches gilt, wenn mehr als 25 % des Glasaalfanges nach Asien bzw. außerhalb Europas verkauft werden. Hierzu werden entsprechende Meldesysteme eingerichtet, die wahrscheinlich analog anderer Herkunftsnachweise bei anderen Masttieren (Gänse, Schweine, Rinder u.s.w.) aussehen werden oder zumindest daran angelehnt werden.

Zum Thema geschlossene Gewässer hatte ich bereits mehrfach auf die damit verbundenen erheblichen Probleme hingewiesen. Diese Probleme wurden auch von den europäischen Wissenschaftlern erkannt und die Konsequenzen sogar kürzlich noch weiter gefasst. Nicht nur der Besatz in geschlossene Gewässer soll mit der Verordnung unterbunden werden, sondern es sollen u.a. als eine Maßnahme sogar Aale aus solchen ungeeigneten Gewässern abgefischt (Elektrofischerei) und in geeignete Gewässer umgesetzt werden, um den Bestand schnellstmöglich wieder in Ordnung zu bringen!!!

Wie ist also die drohende pauschale Aalschonzeit ab dem 01.01.2008 also noch zu verhindern, bzw. welche Maßnahmen könnten nach der o.g. Verordnung getroffen werden???

1. Exportbeschränkung je Mitgliedsstaat für Glasaale auf 25 % der im Hoheitsgebiet gefangenen Glassaale
2. mindestens 75 % der in Aalfarmen aufgezogenen Glasaale müssen als Satzaale in Europa verwendet werden
3. Importierte Glasaale und Farmaale (auch innerhalb von Europa) sind nur in Gewässer zu besetzen die Verbindung zum Meer haben (Besatzverbot für geschlossene Gewässer!!!)
4. Reduzierung der Räuber (z.B. Kormoran, Hecht, Wels …) sofern es sich um Überstände handelt. !Sofortmaßnahme!
5. Beseitigung von Querverbauungen und Bau von funktionierenden Fischtreppen (langfristig, kontinuierlich geplant und umgesetzt, fortschreitend bis 2012)
6. zeitweise Abschaltung von Wasserkraftwerken (bei Wanderaktivität)! Sofortmaßnahme!
7. umsetzen von adulten Aalen aus geschlossenen Gewässern in geeignete Gewässersysteme (Einzugsgebiete)
8. Einschränkung der Berufs- und Sportfischerei (z.B. Mindestmaße, Maximaße, Fangverbot für Blankaale, Fangbegrenzung Anzahl je Tag o.ä.)
9. sonstige Umweltmaßnahmen die zur Verbesserung des Lebensraums für Aale dienen

Eine Auswahl dieser Maßnahmen und ggf. weiterer ist in einem sog. Aalbewirtschaftungsplan zusammen zu stellen. Für jedes Einzugsgebiet ist ein gesonderter Aalbewirtschaftungsplan aufzustellen. Die Einzugsgebiete sind diejenigen Gewässer in die der Aal „heute“ noch ohne menschliches zutun einwandern kann/könnte und aus dehnen er auch zu 40% wieder abwandern kann/könnte.
Wie das Potenzial eines Gewässer bzw. auf welcher Grundlage die 40 % zu berechnen sind, gibt die Verordnung ebenfalls vor. Aus meiner Sicht ist es am sinnvollsten das Zahlenmaterial aus den 80er Jahren zu Grunde zu legen.
Alle Aalbewirtschaftungspläne müssen den Zeitpunkt angeben, an dem die geforderte Abwanderungsrate erreicht wird. Bis dahin sind geeignete Sofortmaßnahmen (Beispiele Siehe oben) zu treffen.

Die Pläne sind der Europäische Kommission bis zum 31.12.2007 vorzulegen. Wenn nicht, tritt, wie gesagt, die pauschale Schonzeit (50 %) in Kraft.
Genehmigt die Kommission die Pläne, kann der Aal weiterhin ganzjährig gefangen werden, solange die Pläne eingehalten werden. Werden die Pläne nicht genehmigt oder eingehalten gibt es eine Frist von 3 Monaten ab spätestens dem 01.01.2008. Ab dann ist der Aal in diesem Mitgliedsstaat pauschal zu 50% für alle geschont.

50 % geschont könnte z.B. heißen, Aalfang nur noch an 15 Tagen im Monat erlaubt. Sollte es dazu kommen ist es meiner Meinung nach die erträglichste Kompromissmöglichkeit einer Schonzeit. Was hätten wir von einer ebenfalls möglichen Schonzeit von April bis September? icon_frown = ebenfalls 50% . Der Gesetzgeber reicht uns für den Fall der Fälle hier den kleinen Finger. Reißen wir ihm doch bitte nicht gleich wieder die Hand ab. Glaubt mir, das mag der nämlich überhaupt nicht. Ich sag nur Schweden.

Die Mitgliedsländer haben in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse der getroffenen Maßnahmen zu berichten. Die Kommission erstellt aus den Ergebnissen bis zum 31.12.2012 einen wissenschaftlichen Bericht mit den am besten geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Erhaltung und Nutzung der Aalbestände, welcher dann in allen Mitgliedsstaaten verbindlich gemacht werden könnte.
Sollte dies gelingen, kann der europäische Aal wohl vor dem Aussterben bewahrt werden und gleichzeitig weiterhin von allen Beteiligten respektvoll als Nahrungsquelle und Bestandteil der Gewässer genutzt werden.

In den nächsten Wochen und Monaten wird die unsachliche Diskussion möglicherweise wieder durch den Blätterwald der einschlägigen Fachmagazine und Zeitschriften geistern.
Von Polemik, über bewusste Falschmeldungen, weglassen von wichtigen Fakten bis hin zur regelrechten Hetze gegen diese durchaus sinnvollen Maßnahmen wird, wie in der Vergangenheit, wieder alles dabei sein. Warum? Weil neben den vielen anderen Maßnahmen (Glasaal-Exportschranken, Kormoran-Raubtierreduzierung, Wasserkraftabschaltungen u.u.u., die meist verschwiegen werden, auch wir Angler, und insbesondere WIR Aalangler evtl. auch einen kleinen Beitrag, der noch nicht einmal feststeht, leisten müssten?! Deshalb meine bitte an alle Leser! Geht bitte nicht auf solche Werbetricks von fragwürdigen oder überlasteten Internetforen und einschlägiger Presse ein und lest euch stattdessen selbst den Entwurf (im Downloadbereich) möglichst unvoreingenommen und emotionsfrei durch. Am besten gleich mehrfach und zu unterschiedlicher Tageszeit.

Endlich wird mal wieder international Versucht, ausgewogen und zudem möglichst ohne konkrete Verbote, für Angler nahezu völlig ergebnisoffen, etwas für die Rettung des europäischen Aalbestandes zu tun. Lassen wir es doch einfach mal zu, um zu sehen ob sich in den vorgesehenen Punkten Einschränkung der Glasaalexporte nach Asien, Reduzierung der Prädatoren (z.b. Kormorane), Reduzierung der Querverbauungen, zeitweise Abschaltung der Wasserkraftwerke, u.a. für den Aalbestand förderliche Maßnahmen etwas tut!!! Das wird doch immer von uns Aalfreunden und Anglern verlangt. Warum nicht auch endlich mal für die Umsetzung solcher Vorhaben im Ganzen oder in Teilen etwas riskieren.

Schließlich will man uns Anglern nicht, wie in Schweden geschehen, das Aalangeln vollständig verbieten. Nur wenn die Verantwortlichen z.b. in der Bund- Länder-Arbeitsgruppe Aal nicht ihre Hausaufgaben bis zum 31.12.2007 erledigt haben, droht uns allenfalls eine 50% Schonzeit für den Aal in Deutschland. Und natürlich auch in jedem anderen Mitgliedsstaat, der diese Bedingungen nicht sachlich erfüllt.

Aus meiner Sicht ein Risiko, welches sich insbesondere für einen echten Aalfreund lohnt auch mal einzugehen.

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