News: Rückblick 2009 – Februar: Hessische Fischereiordnung geändert

5 Monate Schonzeit für Aal vom 01.10. bis zum 01.03. jeden Jahres und Mindestmaß auf 50 cm sind ein erster kleiner Anfang zur Wiederauffüllung der Aalbestände. Auch die Aufhebung von Schonzeit und Schonmaß für den Wels dürfte dem Aalbestand gut tun. Die Verringerung des Rechenabstandes vor Wasserkraftturbinen von 2 cm auf 1,5 cm ist ebenfalls zu begrüßen, wenn auch die Wirksamkeit dieser Maßnahme umstritten bzw. fraglich ist.

Schreibe einen Kommentar