Nach einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Magdeburg hat das Regierungskabinet einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Für die 66.000 Fischereischeininhaber im Land Sachsen-Anhalt ändert sich jedoch nichts. Nur für Personen die den Fischereischein neu erwerben wollen wird es eine Pflichtvorbereitung (bisher freiwillig) von 30 Stunden geben, welche Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfung sein soll. Dabei sollen Kosten von 50,00 bis 100,00 Euro auf die Angler zukommen. Bisher sind derartige Vorbereitungslehrgänge in 10 Bundesländern Pflicht. Des weiteren soll es zukünftig behinderten Menschen erlaubt sein einen Sonderfischereischein zu erhalten, der ihnen ermöglicht in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln.