In der aktuellen Ausgabe (4/2006) wird die dringend erforderliche Aktion der EU zum Schutz sowie zur Wiederauffüllung der Aalbestände in Frage gestellt, bzw. sogar mit falschen Behauptungen als „unausgewogen“ bezeichnet. Und dieses obwohl das betreffende Gesetz erst im Entwurf vorliegt, also jederzeit überarbeitet werden kann, und offenbar auch derzeit überarbeitet wird.
Dennoch oder gerade deshalb erscheint es mir notwendig den betreffenden Artikel hier zu kommentieren bzw. einige Dinge, was den Entwurf angeht, richtig zu stellen. Auf die Wiedergabe der fehlerhaften bzw. irreführenden Aussagen verzichte ich hier jedoch und stelle entsprechende Passagen (fett gekennzeichnet) stattdessen gleich aus meiner Sicht richtig und gebe im Anschluss noch ein paar Hinweise.
Die EU – Kommission ist nicht durch das Gutachten des ICES auf die Idee gekommen einen gemeinschaftlichen Aktionsplan zu entwickeln!
Richtig ist vielmehr: Die EU – Kommission hat dieses und weitere entsprechende Gutachten selbst in Auftrag gegeben um die starke Bedrohung des europäischen Aals auch nachweisen zu können und einen entsprechenden sachgerechten Vorschlag zur Beschlussvorlage beim Europäischen Rat erarbeiten zu können. Gleichzeitig konnte damit potenziellen Gegnern der Aktion zum Schutz der Aalbestände im Rahmen der Beteiligung an der Entwicklung dieses Vorschlages viel Wind aus den Segeln genommen werden.
Der Gesetzentwurf sieht in keiner Weise ein „völliges Fangverbot für Blankaale“ vor.
Woher hat der Autor diese Information? Im Vorschlag zum Gesetz steht von dieser Behauptung jedenfalls kein Wort. Was soll also eine derartige Panikmache durch Fehlinformation bewirken? Der Vorschlag ist im Übrigen im Downloadbereich verlinkt, dort kann jeder nachlesen, was derzeit beschlossen werden soll. Dies gilt nur für die Dinge die als „Artikel“ deklariert sind und nicht für die weiterführende Begründung und diverse Vorschläge zur möglichen Umsetzung außerhalb des Gesetzentwurfs.
Die derzeitigen Glasaalfänge reichen in keiner Weise für alle europäischen „Aal-potenten“ Gewässer als Besatz aus.
Ich wüsste nicht, dass vor der deutschen Küste überhaupt noch ein einziger Glasaal- an den Küsten der europäischen Flussmündungen aus Richt... für Besatzzwecke gefangen werden kann. Insofern ist die Angabe von 5-10 % Rückgang des Glasaalaufkommens im europaweitem Durchschnitt für deutsche Leser und Gewässer irrelevant und irreführend. Der Rückgang in Deutschland beträgt wohl eher 100 %. Und was meint der Autor mit Besatz in „Aalpotente“ Gewässer? War das bisher nicht der Fall?!!!
Wenn damit Gewässer gemeint sein sollten, die auch eine natürliche Ein- und Abwanderung der Aale ermöglichen, also keine unüberwindlichen Querverbauungen aufweisen und entsprechend frei von Verschmutzung sind und zum natürlichen Einzugsgebiet gehören könnte der Autor allerdings Recht haben, denn solche Gewässer gibt es nur noch recht wenige, sodass man mit den importierten Glasaalen auch weiterhin auskommen könnte. Wenn es diese Gewässer noch in ausreichendem Maße gäbe, bräuchte man auch nicht so stark mit Besatzmaßnahmen zu stützen, womöglich gäbe es das Problem dann gar nicht.
Im Übrigen macht es wenig Sinn einen Glasaal- an den Küsten der europäischen Flussmündungen aus Richt... mit einer Überlebenschance von ca. 1% zu Schützen und einen erfahrenen weiblichen Blankaal- Geschlechtsreifer Aal der zur Fortpflanzung in Richtung We... der fast alle Gefahren seines Lebens überstanden hat und nun am Ende seines gefährlichen Lebens für Millionenfachen Glasaalnachwuchs sorgen kann nicht zu schützen. Die Glasaale sind somit nicht das Problem und werden somit auch vom Gesetzentwurf nur am Rande behandelt.
Die Probleme gibt es bei der Abwanderungsrate der Blankaale, die für einen Rückgang der Glasaale verantwortlich sind und genau da setzt der Gesetzentwurf auch an.
Die Bedrohung der Bestände durch eine unkontrollierte Kormoranpopulation ist zwar korrekt, hat unter der Überschrift „EU-Hilfe für Aale“ aber wenig zu suchen.
Im Gegenteil: Die EU erlaubt sogar die Regulierung der gefräßigen Vogelbestände. Wenn die Länder dies verbieten ist es ihr Problem. Also lieber vor der eigenen Haustür kehren.
Es gibt, bis auf eine Ausnahme, keine Sofortmaßnahmen im Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.
Die im Brennpunkt genannten EU-Empfehlungen für „Sofortmaßnahmen“ sind mir nicht bekannt.
Zumindest nicht aus dem Gesetzentwurf. Einzige vorgesehene Sofortmaßnahme ist eine Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... für Aal vom 1. bis zum 15. jeden Monats und zwar grundsätzlich für alle Entwicklungsstadien.
Die Gesetzesvorlage enthält mit keiner Silbe ein Verbot jeglicher Fischereitätigkeit bei der Aale gefangen und schon gar nicht bei der Aale mitgefangen werden könnten.
Das ist wohl der dickste Hund im ganzen Beitrag. Was sollen solche unbedachten Äußerungen? Will man hier Unruhe unter den Anglern und Fischern stiften? Es ist einfach gelogen, dass es solche Pläne gibt. Gäbe es sie, dann könnten die Binnenfischer in ganz Europa wohl einpacken und die Angler bekämen ein indirektes Naturköder- und Nachtangelverbot. Dies ist also völlig aus der Luft gegriffener Quatsch.
Es werden im Gesetzentwurf bezüglich der Sofortmaßnahme grundsätzlich keine Entwicklungsstadien unterschieden, auch nicht regional begrenzt.
Deshalb sind die getroffenen Aussagen irreführend. Eine Vermischung der Gesetzesvorlage, mit den als Hilfestellung gegebenen Anregungen zur Aufstellung von regionalspezifischen Maßnahmenkatalogen zur Umsetzung des vorgesehenen Gesetzes durch die Mitgliedsländer hat hier offenbar beim Autor stattgefunden. Es ist nicht nötig, derartige Themen Anzuführen nur um sie im nächsten Satz grundsätzlich in Frage stellen zu können. Der Ball wäre nach Verabschiedung des Gesetzes, und erst dann, bei allen Mitgliedsstaaten. Sie allein können die notwendigen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind um das Ziel des Gesetzes = Abwanderungsrate von mind. 40% des gesamten natürlichen historischen Aufkommens an abwandernden Blankaalen, zu erreichen. Wenn dies erreicht wird, wird für das jeweilige Mitgliedsland auch die Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... (1.-15. Tag/Monat) automatisch aufgehoben. Sollte das Land bereits entsprechend Vorbildlich für den Schutz der Bestände sorgen, tritt die Sofortmaßnahme gar nicht erst in Kraft!
Hier wurde aber bei allen Mitgliedsstaaten seit 25 Jahren geschlafen.
Glasaalfischer und Angler sind im Gegensatz zur Behauptung im Artikel zu kontrollieren.
Wieso soll es nicht möglich sein, Glasaalfischer, die eine Lizenz zum Fischen benötigen zu kontrollieren. Man muss es nur tun. Leider ist dies in der Vergangenheit etwas vernachlässigt worden. Zukünftig haben die entsprechenden Länder u.a. auch durch die verstärkte Kontrolle die Möglichkeit Pluspunkte bei der EU zu sammeln, die eine Aufhebung der Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... möglich machen. Dies ist nämlich die einzige Möglichkeit nach dem Gesetz auch innerhalb der Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... auf die Entwicklungsstufe Glasaal- an den Küsten der europäischen Flussmündungen aus Richt... zu fischen. Und auch nur dann, wenn die gefangenen Glasaale ausschließlich!!! für geeignete Europäische Gewässer verwendet werden und nicht nach Asien verkauft werden. Hinweise zu diesem Problem im Beitrag erübrigen sich somit, da das Gesetz einen Anreiz geschaffen hat, den Export nach Fernost einzuschränken. Zu den Anglern bleibt anzumerken, wozu gibt es Gewässerwarte die auch bei anderen Fischen Schonzeiten und -maße kontrollieren und überwachen? Geschonte und Untermaßige Fische sind schonend zurück zu setzen. Wieso soll das ausgerechnet beim Aal nicht drin sein. Im übrigen kenne ich keine Angelmethode bei der mit massenhaften Beifängen an Aal zu rechnen ist. Es ist schon schwierig genug gezielt einen Schleicher zu erwischen.
Es gibt zwar Mindestmaße, aber nicht in allen europäischen Staaten.
Zudem sind diese Mindestmaße auch viel zu unterschiedlich und liegen meist viel zu niedrig, sodass es demnach eigentlich keine untermaßigen Blankaale geben kann. Diese Mindestmaße sind diesbezüglich also mehr Schein als Sein und entsprechend durch die Maßnahmenkataloge der Mitgliedsstaaten anzupassen. Der Hinweis zu einem Maximalmaß ist ein alter Hut. Weshalb ist der von den Verantwortlichen in den Verbänden nicht längst umgesetzt worden?
Schonzeiten für Aal sind sinnvoll, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt die Bestände vor der Ausrottung zu schützen.
Gerade eine Schonung der Bestände zu ca. 50 %, und dieses immerhin unabhängig von der Fangbarkeit ist aus meiner Sicht ein geniales Konzept der EU mit dem übrigens, bis es bessere Maßnahmen gibt, alle leben könnten. Sowohl die Aale als auch die Fischer und Angler. Die vom Autor geäußerte Aussage es würde EU-weit Arbeitsplätze unter den Fischern kosten kann ich nicht nachvollziehen. Aus allen mir bekannten Klagen von Berufsfischern geht hervor, dass der Aal schon längst nicht mehr der „Brotfisch“ ist. Im Gegenteil, um überhaupt noch Aale verkaufen zu können, wird seit Jahren Aal aus der Aquakultur hinzu gekauft und höchstens nur noch zum Verkauf geräuchert.
Die ursprünglichen Entwürfe sahen übrigens eine komplette Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... für Sommer und Herbst vor, und dies ebenso lange, bis das entsprechende Mitgliedsland seinen alternativen und erfolgreichen Maßnahmenkatalog zum Aalschutz vorgestellt hätte. So wie es derzeit aussieht können wir weiterhin unsere Aale fangen, die Aale haben aber gleichzeitig eine bessere Chance für Nachwuchs zu sorgen. Selbst wenn einige in der nun erlaubten Zeit etwas verstärkt auf Aale ansitzen ist die Abwanderungsrate von 40% wohl zutreffend. D.h. der verstärkte Angeldruck bzw. fischereiliche Druck wurde von der EU bereits mit ca. 10% berücksichtigt. Auch dieses halte ich für angemessen und vorstellbar.
Schonzeiten für Glasaale kommen nicht nur den regionalen Gewässern zugute.
Es zeigt sich auch eine gewisse Kurzsichtigkeit im Beitrag.
Hier ist eindeutig die Befürchtung vor noch höheren Glasaaleinkaufspreisen zu riechen. In Deutschland will man seit Wochen und Monaten durch massiven Besatz eine Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... für Aale umgehen, obwohl die EU-Aktivitäten seit einigen Jahren bekannt sind. Wenn man die Deutsche Presse der letzten Monate diesbezüglich verfolgt hat, fällt dies besonders auf. Ich meine die Tagespresse.
Soweit ich mich erinnere habe ich mich bereits kurz nach Gründung dieses Portals im Jahr 2003 zum Thema EU-Aalschutzmaßnahmen geäußert.
Leider wird seitens der Verantwortlichen nun panikartig und völlig falsch reagiert. Das Gesetz bzw. der Entwurf hat vorgesorgt.
Der ebenfalls halbmonatliche Schutz der Glasaalen sorgt natürlich auch für mehr Gelbaale und entsprechend später auch für mehr laichbereite Blankaale, die dann nicht mehr regional für Nachwuchs in der Sargassosee- Laichgründe der Aale in ca. 3000-4000 m Tiefe im Westatla... sorgen könnten sondern für den europäischen Bestand insgesamt. Demzufolge macht selbstverständlich derzeit auch der Schutz der Glasaale einen Sinn. Weshalb der Autor dies nicht nachvollziehen kann liegt vielleicht an der Furcht vor steigenden Glasaalpreisen, wenn der Fang beschränkt wird.
Es gibt wie gesagt keinen differenzierten Schutz bezüglich der Entwicklungsstadien des europäischen Aals.
Im Verlauf des Artikels werden immer wieder mal gute Ansätze eingestreut, wie der Inhalt eines aufzustellenden Maßnahmenkataloges aussehen könnte, leider sind die meisten davon mit einem „ja aber…“ versehen. Lediglich einem Teil des Fazits kann ich vorbehaltlos zustimmen, weil genau dieses durch das Gesetz erzwungen wird. Die Aalforschung muss endlich verstärkt werden um Maßnahmenkataloge aufstellen zu können, die auch bei aufgehobener Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... noch eine Abwanderungsrate von 40% gewährleisten.