Zum Schutz bedrohter Fischarten und damit zum Schutz der Biodiversität der Gewässer dürfen in Rheinland-Pfalz seit 2009 wieder Kormorane geschossen werden. Die Kormoranbestände haben sich in dem Bundesland so gut erholt, dass sie im Zusammenhang mit dem europäischen Zugvogelbestand an Kormoranen inzwischen zur Gefahr für anderer bedrohte Arten geworden sind. Um den derzeitigen Kormoranbestand auf einem vernünftigen naturverträglichen Niveau zu halten unterliegt er einer Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... vom 15.02. bis zum 15.08. eines jeden Jahres. Darüber hinaus dürfen Kormorane zwischen dem 10.01. und dem 15.02. sowie zwischen 20.09. und 10.10. innerhalb europäischer Vogelschutzgebiete nicht geschossen werden.