Räuber und Fressfeine
Der europäische Aal hat in all seinen Entwicklungsstadien auch natürliche Fressfeinde (Predatoren). Als Glasaal ist er im Meer zwar relativ gut getarnt, er wird aber im Küstenbereich auch zur Beute von Raufischen. Insbesondere die eigenen Artgenossen (Gelbaale) haben es auf die einwandernde Aalbrut abgesehen.
Der Gelbaal ist wiederum eine beliebte Beute von größeren Raubfischen wie Zander, Hecht und Wels. Durch seine langgestreckte Form ist der Aal leicht angreifbar und gut zu schlucken. Darüber hinaus hat der Aal durch seinen Fettanteil einen sehr hohen Nährwert für diese Raubfische.
Der Blankaal wird auf Grund seiner Größe nur von Großhechten und Welsen erbeutet. Insbesondere der Bestand an Welsen hat durch Schonmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen und dadurch zu einem erheblich gestiegenen Druck auf die Aalbestände geführt.
Der Aal hat als Wasserbewohner jedoch auch Fressfeinde über der Wasseroberfläche.
Auf Grund seiner Entwicklungsstadien und der damit verbundenen Lebensräume und Körpergrößen wird er von vielen fischfressenden Vögeln angegriffen. So lange sich die entsprechenden Populationen im Einklang mit einer unterstützenden Nutzung und der natürlichen Reproduktionsfähigkeit im Sinne einer größtmöglichen Artenvielfalt sowohl ober- als auch unterhalb der Wasseroberfläche bewegt, sind all diese Vögel von Anglern gern beobachtete Lebewesen und Bewohner naturnaher Gewässer und Uferregionen.
Ist dies nicht der Fall können einige Arten jedoch erhebliche Schäden unter den Fischbeständen anrichten. Insbesondere sogenannte Spitzenprädatoren, also Tiere die keine oder kaum natürliche Feinde mehr haben und selbst am Ende der Nahrungskette stehen, die zudem nicht als Einzelgänger auftreten und sich dadurch sehr stark vermehren können, sollten zum Schutz bedrohter Arten strengstens Überwacht und soweit erforderlich auch Reguliert werden dürfen.
Sie sind einerseits Nahrungs- und Lebensraumkonkurrenten anderer bedrohter Vogelarten wie z.B. Silberreiher und andererseits eine Gefährdung für den Fortbestand ganzer Fischpopulationen, die bis zur Ausrottung natürlicher Stämme führen kann und wohl auch bereits geführt hat. Sie stellen also nicht nur eine Bedrohung für die Artenvielfalt eines Ökosystems, sondern auch für die genetische Vielfalt innerhalb der bedrohten Arten dar.
Der Gemeine Kormoran (Phalacrocorax carbo), der im Volksmund auch als Scharbe, Seerabe oder Seekrähe bezeichnet wird, ist inzwischen leider zu einem besonders herausragenden Spitzenpredator avanciert. Wegen der eher schlechten Nahrungsverwertung des ca. 3 kg schweren Vogels und seines unsoliden Energiehaushalts besteht beim Kormoran ein vergleichsweise extrem hoher Bedarf an Fischnahrung (500g/Tag, zur Brutzeit bis 750g/Tag). In einigen asiatischen Ländern wird der Kormoran seit Jahrhunderten wegen seiner dienlichen Begierde nach Fisch zur Fischerei eingesetzt. Er wird dabei mit einem Schlundring präpariert, der das verschlingen der gefangenen Fische verhindert, sodass der Fischer die Beute aus ihm wieder herausschütteln kann.
Der Kormoran lebt, im Gegensatz zu den meisten anderen Spitzenprädatoren, nicht als Einzelgänger oder in kleinen Gruppen, sondern in zum Teil riesigen Kolonien. Solche Konzentrationen in lokalen Kolonien können auch der jeweiligen Aalpopulation gefährlich werden.
Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung in Schleswig-Holstein beträgt der Anteil von Aal in der Nahrung des Kormorans durchschnittlich 2%. Hochgerechnet auf Jahr ergäbe das ca. 5 Kg Aal je Kormoran, was so ziemlich genau dem durchschnittlichen Jahresfang eines Aalanglers (in Kg) nach dem o.g. Beispiel entspräche.
Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Verteilung der Aalangler. Diese sitzen nämlich nicht Tag für Tag zu Tausenden an einem bestimmten Gewässer. Zudem haben sich die Aalangler im Gegensatz zum Kormoran an Mindestmaße zu halten. Das heißt, die Angabe von 2% ist, was die Anzahl der Individuen betrifft, insofern nicht sehr aussagekräftig. Bei Satzaalgröße würde dies zum Beispiel bedeuten, dass im Vergleich zum Aalangler ein Kormoran etwa die 10-fache Anzahl an Aalen fängt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der angegriffenen Fische zunächst verletzt entkommen kann, letztlich aber den z. T. schweren Verletzungen erliegt und somit für den Bestand ebenfalls verloren ist.
Kormoranpopulationen können sich nicht auf natürliche Art und Weise regulieren ohne dabei andere Arten lokal stark zu gefährden oder gar auszulöschen. Die Vermehrung findet bis zur Grenze der verfügbaren Nahrungsressourcen statt und kann letztlich sogar dieses Ökosystem zerstören. Eine Standortgebundene Art würde sich durch Krankheiten, Verhungern o.ä. selbst regulieren. Der Kormoran bildet jedoch einfach neue Kolonien und/oder zieht an das nächste Gewässer.
Auf Grund seines großen Einzugsgebietes ist der Kormoran auf diese Art und Weise zum ernsthaften Problem für viele Gewässer ganzer Regionen Europas geworden. Die meisten Gewässer, die vom Kormoran fast leergefressen wurden, was oft erst im Rahmen von Bestandskontrollen mit dem elektrischen Fanggerät bemerkt wurde, haben nur durch den Eingriff des Menschen wieder einen nennenswerten Fischbestand aufzuweisen. Dieser wurde zumeist durch Besatzmaßnahmen neu aufgebaut und führte zumindest zur Erhaltung der Artenvielfalt. Der Schaden für die genetische Vielfalt ist jedoch nicht wieder gutzumachen, weil mit dem verschwinden angestammter Arten auch die genetischen Informationen verloren gegangen sind. Künstlicher Besatz vermag dies nicht wieder in Ordnung zu bringen.
Die Behauptung der Kormoran stünde auf der roten Liste gefährdeter Arten ist irreführend. Denn es gibt 43 verschiedene Kormoranarten. Und nur solche Arten, die seit je her nur in begrenzten Gebieten mit kleinen Populationen vorkommen, stehen völlig zu Recht auf dieser roten Liste.
Der Gemeine Kormoran jedoch nicht, den er bringt es weltweit auf ca. 1.600.000 Tiere. Er ist somit, im Gegensatz zu immer wieder vorgebrachten Behauptungen, in Europa nicht gefährdet.
In Amerika, wo die dort lebenden Populationen einen vergleichbaren Schaden anrichten wie in Europa, konnten die Schäden an natürlichen Gewässern inzwischen konkret nachgewiesen werden. In Europa konnten Schäden an Teichanlagen bewiesen werden. Angesichts der länderübergreifenden Probleme mit der Überpopulation sollte es aber nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier der Nachweis der Schädigung von natürlichen Gewässern erbracht werden kann. Dabei ist unverständlich, wieso in Amerika nachgewiesene Schäden für Europa nicht vergleichbar und nachgewiesene Schäden in Teichanlagen nicht auch auf natürliche Gewässer übertragbar sein sollen. Weshalb soll ein Kormoran in einer Teichanlage durch seinen täglichen Bedarf an Fisch (500g) die Anlage nachweislich schädigen, ein anderer oder auch der gleiche Kormoran, Fischbedarf ebenfalls 500g, aber an einem natürlichen Gewässer keinen Schaden anrichten. Zumal bei einem natürlichen Gewässer zusätzlich zum Kormoran noch viele andere Faktoren relevant sind und sich nicht ohne weiteres so einfach beziffern und/oder abstellen lassen. Der Schaden für die Biodiversität dürfte in einem natürlichen Gewässer logischer Weise sogar um ein vielfaches höher liegen als in einer Teichanlage, wo durch die Vernichtung eines Fischbestandes lediglich ein finanzieller Schaden im Vordergrund steht.
Durch diese Verzögerungstaktik könnte der Eindruck entstehen, als bedürfe es tatsächlich erst der Ausrottung eines Lebewesens innerhalb eines, von allen anderen Einflüssen abgekoppelten, natürlichen Gewässers, zum Beweis einer umweltschädigenden Überpopulation an Predatoren.
Der Kormoran war zu keinem Zeitpunkt in Europa ausgestorben. Er war jedoch in einigen Gebieten durch den Menschen derart stark verfolgt worden, dass er dort nur noch relativ selten vorkam. Weltweit ist bisher „nur“ eine Kormoranart ausgerottet worden. Sie wurde durch Seefahrer, welche die Tiere als Proviant mit auf die Schiffe nahmen, schlichtweg aufgegessen. Auch in Mitteleuropa stand der Kormoran lange Zeit auf dem Speisezettel der Menschen. Über den verbleib der alljährlich im Rahmen von gesetzlich zulässigen Vergrämungsmaßnahmen geschossenen Tiere ist nur wenig bekannt.
Mögliche Maßnahmen
Die Maßnahmen zur Regulierung der Kormoranbestände sind vielfältig, aber nur selten erfolgreich. Zuallererst muss die Politik auf die veränderte Situation der europäischen Kormoranbestände reagieren.
Ein Räuber der vielerorts zur Plage geworden ist, darf nicht daneben weiter unter vermeintlichen Generalschutz gestellt werden. Hier reagiert die Politik zuweilen leider extrem schleppend auf Veränderungen der jeweiligen Situation. Schonzeiten sind z.B. wesentlich zweckmäßiger für eine echte Biodiversität als einseitig propagierter und unzeitgemäßer Predatorenschutz.
- An Vergrämungsmaßnahmen durch Lärm gewöhnen sich die Tiere recht schnell, wenn nichts weiter passiert.
- Das Fällen von Brutbäumen, die wegen des aggressiven Kots der Vögel ohnehin keine Chance haben, verhindert zumindest die Bildung und Ausbreitung der Kolonien.
- Nestzerstörungen sind bisher kaum erfolgreich verlaufen.
- Ähnlich erfolglos ist das Aufscheuchen der Brutvögel in kühlen Nächten mittels Scheinwerfer, was teilweise zum Brutabbruch führen kann.
- In manchen Ländern werden die Eier aufwendig mit Wachs besprüht, was zum absterben der Eier führt und eine erneute Brut verhindert.
- Das illegale aussetzen von Waschbären oder Haustieren mag zwar zu gewissen Erfolgen führen, richtet aber gleichzeitig unbeschreiblich hohen Schaden für den Rest des Ökosystems an und ist deshalb zurecht verboten.
- Nur als letzter Ausweg und zum Schutz der bedrohten Artenvielfalt unter Beibehaltung traditioneller Gebräuche sollten Kormorane auch gezielt bejagt werden.
Der Schutz seiner Nahrungsreserven vor ihm selbst, dient letztlich sogar zum Schutz seiner eigenen Existenz. Ohne Regulierung durch den Menschen würde der Kormoran sich letztlich bis an die Grenzen der Gesamtgewässerbelastung vermehren, die Nahrungsreserven vollständig aufbrauchen und anschließend von selbst aussterben. Hierzu müsste der Mensch jedoch zusehen, wie viele andere Arten vom Kormoran vernichtet werden. Er dürfte keine Fische in die Gewässer mehr setzen, Wiederansiedlungsprojekte lokal bereits ausgestorbener oder gefährdeter Fischarten wären hinfällig und es müssten viele traditionelle Sitten und Gebräuche und z.T. auch die berufliche Existenz aufgegeben werden.
Der Mensch hat sich die Natur zu nutze gemacht. Seitdem und solange es Menschen auf der Erde gibt, ist dies nur durch Eingriffe in die Natur möglich. Jeder Eingriff hat jedoch oft auch schwerwiegende Folgen. Dies gilt es wiederum zu korrigieren um weiteren Schaden von der Natur abzuwenden. Nicht nur die Ausrottung einer Art ist solch ein schwerwiegender Eingriff in die Natur. Auch der Schutz einer einzelnen Art kann zu Schäden in der Natur führen, wenn mögliche und tatsächliche Folgen unterschätzt oder gar ignoriert werden, anstatt schnellstmöglich aus einem entstandenen Ungleichgewicht wieder ein Gleichgewicht herzustellen.
Es geht nicht darum den Kormoran oder andere Arten auszurotten bzw. an den Rand der Ausrottung zu treiben, wie es gerne von einigen Interessengruppen in z.T. verleumderischer Art und Weise gegenüber der Öffentlichkeit behauptet und propagiert wird.
Es geht darum, sowohl den Kormoran, als auch die Fischbestände und damit die Biodiversität insgesamt zu erhalten und dabei gleichzeitig die traditionelle Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen zu hüten und für nachfolgende Generationen zu bewahren.
Schädlicher Besatz und mangelnde Hege
Auch unvereinbarer Fischbesatz in den Gewässern des Einzugsgebietes sowie mangelhafte Hege kann den Bestand des europäischen Aals schädigen. So werden und wurden Satzaale beispielweise gleichzeitig mit Raubfischen (Zander und Hecht) besetzt. Als ob dies nicht schon bedenklich genug ist, werden diese Raubfische zum Teil auch in wesentlich höheren Stückzahlen (bis zum 10-fachen des Aalbesatzes) eingesetzt. Hier ist der Aalbesatz nichts anderes als Raubfischfutter und bereits kurze Zeit später in den Mäulern der ebenso besetzten Raubfische verschwunden. Gleiches gilt für den Aalbesatz in Gewässern mit einem natürlich hohen Raubfischbestand, der in nicht ausreichendem Maße befischt wird.
Am ärgerlichsten ist jedoch der Besatz von Aalen in geschlossene Gewässer und Gewässer die außerhalb des natürlichen Einzugsgebietes liegen. Dieser Besatz ist für den Gesamtbestand des europäischen Aals verloren. Solch atypischer Gewässerbesatz hat nichts mit verantwortungsbewusster und professioneller Gewässerhege zu tun.
Durch Besatz, welcher ohne vorherige Temperaturanpassung vorgenommen oder von erhöhter Position regelrecht ins Gewässer gekippt wird, entstehen erhebliche Ausfälle. Wenn Aalbrut bzw. Satzaale nicht konsequent in kleine Gruppen vereinzelt werden, haben Räuber sehr leichtes Spiel und können in kürzester Zeit den gesamten Aalbesatz vernichten. Auch zu dichter Aalbesatz kann den Bestand insgesamt Schädigen, da die Nahrungskonkurrenz zu hoch sein kann und sich aus den Jungaalen deshalb nur vergleichsweise langsam wachsende Milchner entwickeln.
Mögliche Maßnahmen:
- striktes Besatzverbot mit Aalen in geschlossene und ungeeignete Gewässer
- fach – und sachgerechte Durchführung der Besatzmaßnahmen
- Weiterbildung der Gewässerwarte
- Besatzlimitierung für Predatoren in Gewässern mit gleichzeitigem Aalbesatz
- regelmäßiges Hegefische auf Predatoren in Gewässern mit Aalbesatz
- Hege der Welsbestände und Aufhebung von Schonmaßnahmen
- Schaffung von Unterschlupfmöglichkeiten in den Gewässern
- europaweites Verbot von Aal als Köderfisch
Querverbauungen (Stauseen, Hochwasserschutzanlagen, Sperrwerke und Schleusen)
Die Beweggründe für die Verbauung unserer Fließgewässer waren und sind gleichermaßen verschiedenartig wie die Art der Querverbauungen selbst. Diese Eingriffe in die Natur haben aber zu jeder Zeit unterschiedlich starke Veränderungen mit zum Teil schwerwiegendsten und unumkehrbaren Folgen für die Fließgewässer und die gesamte Kulturlandschaft geführt. Den geringsten Eingriff in die Gewässerdynamik stellen wohl die mittelalterlichen Wasserräder dar. Diese verlangsamen im günstigsten Fall lediglich die Fließgeschwindigkeit eines Gewässers.
Problematischer wird es, wenn das Gewässer mit Stauhaltungen versehen wird, um eine höhere Energiemenge sowie gewisse Reserven zur Verfügung zu haben. Wenn hier nicht für Wandermöglichkeiten der Fische in beide Richtungen durch Umfluter, Sohlgleiten oder Fischtreppen gesorgt wurde, sind diese Mühlteiche für Wanderfische wie Lachs und Aal nicht mehr passierbar und somit vor dem Hintergrund einer fehlenden natürlichen Reproduktionsmöglichkeit nicht mehr als Lebensraum geeignet sind.
Dies gilt insbesondere für große Stauseen und die entsprechend flussaufwärts liegenden Flussabschnitte. Durch Talsperren, Staudämme oder Staumauern werden Fließgewässer massiv unterbrochen und ganze Täler geflutet. Der Bau von Auf- und Abstiegshilfen ist i.d.R. wegen des hohen technischen Aufwandes und der fehlenden Finanzierung nicht möglich. Der Lebensraum Fluss wird künstlich zu einem Stillgewässer umgebaut deren Bewohner sich oft nicht an den neuen Lebensraum anpassen können.
Jeder Stausee teilt ein Fließgewässer in zwei für Fische unüberwindbare Abschnitte. Oberhalb der Stauung sterben Katadrome und Anadrome Wanderfische wie Lachs und Aal in kürzester Zeit aus.
Für den Lachs sind diese Gewässer auf ganzer Länge verloren, da er die Fließgewässer normalerweise nur durchwandert, sich hier nicht aufhält und durch einen Stausee grundsätzlich von den Laichgründen im Oberlauf abgeschnitten wird.
Der Aal kann lediglich die Abschnitte unterhalb der unterste Staustufe noch als Lebensraum nutzen. Im Oberlauf wird er hingegen mittelfristig ebenfalls aussterben, was derzeit jedoch z.T. noch mit zweifelhaften Besatzmaßnahmen verhindert wird.
Hochwasserschutzanlagen verhindern zumeist das Ein- und Auswandern von Fischen während eines drohenden Hochwassers. Manchmal jedoch auch generell das Einwandern in den Fluss. Diese Gewässer sind jedoch nicht unbedingt als Lebensraum für Wanderfische verloren, da die Einwanderung bei Bedarf mit Besatzmaßnahmen gestützt werden könnte und die Abwanderung nur bei Hochwasser bzw. zeitlich begrenzt verhindert wird. Darüber hinaus können solche Anlagen mit Auf- und Abstiegshilfen ausgestattet werden, was insbesondere bei großen Anlagen wie in Geesthacht (Elbe) der Fall ist.
Ähnliches gilt für Schleusen mit denen unterschiedliche Wasserstände für die Schifffahrt überwunden werden.
Sperrwerke können die Ein- und Abwanderung stark be- und zum Teil auch verhindern. Insbesondere wenn die Absperrung des Gewässers über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig z.B. immer bei auflaufendem Wasser erfolgt.
Mögliche Maßnahmen
- strikte Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
- Rückbau von Querverbauungen
- Besatzverbot von Wanderfischen innerhalb und oberhalb aller Stauseen
- Bau funktionstüchtiger Auf- und Abstiegshilfen für Wanderfische
- finanzielle Beteiligung der Kraftwerksbetreiber an Besatzprogrammen
- höhere Besteuerung des Stroms aus schädigenden Anlagen ohne wirksame Auf- und Abstiegshilfen und geringere Steuern auf entsprechend funktionierende Anlagen
- Schutz der Aufstiegsanlagen vor Verfolgung durch Kormorane
- geringere Einspeisevergütungen für Anlagen ohne Wanderhilfen
- Angelverbot an Querverbauungen (Kochtopffischerei)
Wasserkraft
Die Wasserkraft stellt die schädlichste Form der Querverbauung für das Ökosystem Fluss dar. Sie verhindert, ohne Aufstiegshilfen, die Aufwärtswanderung der Fische und tötet darüber hinaus auch noch einen Großteil der abwärts schwimmenden Fische in den Turbinen. In einigen Flüssen sind derart viele Wasserkraftwerke errichtet worden, dass man im Grunde nicht mehr von einem Fließgewässer sprechen kann. Durch die zahlreiche Aufstauung verlangsamt sich der Fluss derart, dass keine Nährstoffe mehr zum Meer hin abtransportiert werden. Eingetragenes Laub, eingespülte Sedimente und Schwebstoffe sowie abgestorbene Materialien sammeln sich am Grund des Gewässers und beginnen hier unter Abgabe äußerst Klimaschädlicher Gase (Methan) zu verfaulen, anstatt ins offene Meer abtransportiert und/oder zu Nährstoffen umgewandelt zu werden. Insbesondere Talsperren, die zur Wasserkraftgewinnung errichtet wurden, werden mit ihren großen Stauseen in zunehmenden Maße kritisch auf ihre Umweltfreundlichkeit hin zu überprüfen sein. Veröffentlichte Untersuchungen haben offenbar ergeben, dass im Vergleich zu einem Kohlekraftwerk pro Staudamm ein bis zu 20-fach höherer Ausstoß des Klimakillers Ozon verursacht wird. Oder andersrum ausgedrückt, ein großer Stausee verursacht demnach soviel klimaschädliche Gase wie bis zu 20 Kohlekraftwerke zusammen.
Ein besonders negatives Beispiel zerstörter Flusslandschaft ist der Main mit seinen 36 Staustufen.
Überall dort wo keine Aufstiegshilfen mit entsprechender Lockströmung vorhanden sind, steigen keine Aale und Wanderfische in die nächst höhere Staustufe auf und sterben dort, sowie in allen darüber liegenden Flussabschnitten aus. Leider wurde in der Vergangenheit in verantwortungsloser Weise versucht, dies durch Besatzmaßnahmen mit Aalen zu kaschieren. Aalbesatz in solche Gewässer gilt jedoch als äußerst Bestandsschädigend. Denn ähnlich sieht es auch bei der Abwanderung von Fischen aus diesen Staustufen aus. Hier führt zumeist nur ein Weg zurück ins Meer. Der Weg mitten durch die vielen Turbinen.
Je größer bzw. länger ein Fisch ist, je wahrscheinlicher wird er bei dieser Passage schwer verletzt bzw. getötet. Abwandernde Aale, insbesondere die zur Reproduktion zwingend erforderlichen Weibchen, haben eine Länge bis zu 150 cm. Solche für die Arterhaltung äußerst wertvollen Exemplare werden, wie in verschiedenen Untersuchungen von Universitäten, Wissenschaftlern und Forschern vor Ort nachgewiesen, fast ausnahmslos (90 – 100%) von solchen Wasserkraftturbinen zerhakt. Selbst für viel kleinere Rogner und die Milchner liegt die Mortalitätsrate (Sterblichkeit) je Wasserkraftwerk bei ca. 20-30 %. Es wird sich jeder vorstellen können, was noch an Aalen nach einer Vielzahl solcher Passagen im Meer ankommt.
Behauptungen, dass die toten und verletzten Fische angeblich von Kraftwerksmitarbeitern hinter den Turbinen mittels Rechen aus dem Gewässer gefischt und mit Containern in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden, um die Öffentlichkeit vom Anblick dieser Schäden auszuschließen und Proteste zu vermeiden konnten bisher nicht bewiesen werden. Immerhin ist es in der Vergangenheit gelungen, einige solcher Fische nach der Turbinenpassage zu fotografieren und von wissenschaftlicher Seite zu Untersuchen. Entsprechende Bilder und Berichte sind zum Teil mehrfach auf einschlägigen Internetseiten publiziert worden, werden aber immer wieder von außenstehenden angezweifelt.
Auf Grund einer essentiell gleichgültigeren Einstellung und Sensibilität hinsichtlich des Umgangs mit der Natur lässt sich jedoch in anderen Ländern, wie die an dieser Stelle veröffentlichten Bilder beweisen, die Wirkung der Wasserkraftturbinen auf abwandernde Aale auch heute noch in aller Öffentlichkeit besichtigen.
Während Natur- und Umweltschutzorganisationen wie BUND, NABU und WWF grundsätzlich gegen einen weiteren Bau von Wasserkraftwerken zu sein scheinen und allenfalls Modernisierungen an bisherigen Standorten zur Verbesserung des Ökosystems befürworten wollen, ist Greenpeace offenbar für eine Förderung des weiteren Ausbaus der Wasserkraft empfänglich. Dies mag auch daran liegen, dass die Organisation selbst in diesem Energiegeschäft mitmischt.
Mögliche Maßnahmen:
- Bauverbot für Wasserkraftwerke ohne nachgewiesenen nennenswerten Nutzen für die Allgemeinheit (Kleinkraftwerke) und Schaden für das Ökosystem Gewässer
- Bauverbot für Wasserkraftwerke ohne nachweisbar funktionierende Fischauf- und abstiegshilfen
Lebensraumvernichtung durch Gewässerausbau
Durch den skrupellosen Ausbau der Fließgewässer wurden und werden viele naturnahe Lebensräume zugunsten der Transportwirtschaft zerstört. Flüsse heißen dann auch nicht mehr Flüsse sondern werden nur noch als Verkehrswege bezeichnet. Es sei denn, man möchte Touristen anlocken. Dann werden plötzlich Ausdrücke wie „Blaues Band“ oder „Auenlandschaft“ für ein und dasselbe Gewässer bemüht.
Durch den Bau von Buhnen werden die Wassermassen in das Zentrum eines Flusses abgedrängt und es kommt zum leichten Ansteigen des Pegels. Gleichzeitig verschärft sich die Fließgeschwindigkeit aber erheblich. Dadurch treten Erosionen am Gewässergrund auf und die Sedimente werden von der starken Strömung mitgerissen. Der Fluss beginnt sich quasi selbst einzugraben und damit auch zu vertiefen. Es kommt zur Verlandung bzw. Trockenlegung Artenreicher Uferregionen und Auen.
Mit steigender Fließgeschwindigkeit erhöht sich auch die Überschwemmungsgefahr, wenn es an bestimmten Abschnitten zu Engpässen wegen geringerer Abfluss- oder Ausweichmöglichkeiten kommt. Dies ist in der Regeln innerhalb von Städten und bei naturnah mäandrierenden Flussabschnitten der Fall.
Durch das abtragen des Sediments werden die Gewässer Strukturlos und lassen keine Möglichkeiten für die Ansiedlung von Pflanzen und Tieren im Strömungsbereich. Die meisten sind gezwungen sich auf die entstehenden Stillwasserbereiche in den Buhnenfeldern zurückzuziehen soweit hier nicht ebenfalls eine starke Strömung (Rückströmung) vorherrscht. Stellenweise verschwinden Ruhezonen für Fische vollständig.
Wanderfische müssen sich zur Wanderung jedoch in die scharfe Strömung begeben. Lachse mögen vielleicht kräftig genug sein, dass zumindest theoretisch einem Teil der Aufstiegt bis zu möglichen renaturierten Laichgründen gelingen könnte.
Für kleine aufsteigende Glasaale sieht es erheblich schlechter aus. Würde nicht auch hier, in den natürlichen Einzugsgewässern, unterstützend eingegriffen, gäbe es in weiten Teilen der großen Ströme keine Aale mehr.
Ein weiteres Problem dieser Gewässerregulierung ist das verlanden der Flussmündungen. Hier verringert sich durch die Verbreiterung zum Meer hin schlagartig die Fließgeschwindigkeit. Dadurch sinken die zuvor aus dem Binnenland mitgerissenen Sedimente zum Grund und es kommt zur Bildung von Untiefen, die für die Schiffart und das Gewässer gefährlich werden können.
Mögliche Maßnahmen:
- Ausbaustop für bereits verbaute Flüsse
- Ausbauverbot für die letzten noch vorhandenen naturnahen Flüsse
- Renaturierung bereits ausgebauter Flüsse
- Gewässermaut nach Transportgewicht, Energieverbrauch, CO2 – Ausstoß u.ä.
Kommentar zum Kormoran: Ich persönlich denke, dass dieses Thema hier nicht richtig dargestellt wird. Die Kormorane sind keine „Gefährdung der Biodiversität“ – nein, wir Menschen sind es.
Die Nahrung des Kormorans richtet sich nach dem Angebot. Wenn es also heißt, die Nahrung des Kormorans bestünde zu 2% aus Aalen, so gilt dies für diese Untersuchung in diesem Gebiet. Bei diesem Wert (gilt für Holstein in etwa) muss man bedenken, dass nur in jeden 20 Kotballen Aalreste gefunden wurden. Was wohl wichtiger ist: Der Kormoran dreht seine Beute schnell und schluckt sie direkt, meist noch unter Wasser (daher der Ring um den Hals bei den asiatischen Kormoranfischern). Beim Aal scheint das nicht so gut zu klappen… Also sehen immer wieder Menschen Kormorane auf einem Ast sitzen, die einen Aal im Schnabel haben. Ich denke die sind dann schwer verweifelt… Kann ich nachvollziehen… schwer zu handeln, die Biester.
Kormorane sind nicht etwa ein neues Phänomen. Es ist heute unstrittig, dass der Kormoran in Deutschland heimisch ist. Es gab riesige Kormorankolonien, die noch nicht ihre alte Größe zurückerlangt haben. Über die Jahrhunderte gab es also gute Kormoranbestände UND Aalbestände – bis der Mensch sich der Sache angenommen hat und den Kormoran bei uns als „Konkurrenten“ nahezu ausgerottet hat… Als Naturfreund erfreuen mich Dinge, wie Vogelkolonien – und natürlich bringen diese Probleme wie Kot mit sich. Dies alles unterliegt einer natürlichen Regulierung. Die Untersuchungen zeigen eines deutlich: Die Menge, die ein Kormoran an Aalen frisst, kann keine Bestandsgefährdung auslösen. Der Kormoran ist ein echter wirtschaftlicher Faktor – aber nur in der naturfernen Fischzucht mit großer Individuendichte; vorallem in der Aufzucht. Danach sinkt seine wirtschaftliche Bedeutung: An sich frisst der Kormoran die ‚Weißfisch’schwärme, keine Speisefische. Ein tolles Spektakel. Den Fischzüchtern geht es aber nur um eines: ihr Geld. (Verständlicherweise, wenn man davon lebt!) Der Aal ist der teuerste Fisch, die Fänge gehen zurück. Dabei isst doch heute kaum noch wer Fisch aus unseren heimischen Binnengewässern. Der Kormoran hat ein älteres und stärkeres Recht als ich, als Aalangler. Oder vielleicht haben wir das gleiche Recht. Eines ist klar: Ich richte größeren Schaden an: im letzten Monat habe ich sieben Aale getötet (und sehr genossen…) Wenn man mir dies verbietet und den Aal unter Schutz stellt, wäre ich traurig , aber einverstanden. Wir wollen nicht vergessen, der Europ. Flussaal inzwischen international als „vom Aussterben bedroht“ gilt. Der Kormoran darf weiter machen: Je weniger Aale es gibt, desto weniger erbeutet er. Bis es wieder mehr werden. Doch im Ganzen erscheint das Augenwischerei: Der Glasaalsalat ist in Europa nicht verboten, sondern eine Delikatesse. Die laichbereiten Blankaale werden geräuchert. Und die letzten Babyaale die man vor der Küste fängt gehen nach Japan in Masten. Da liegen die Probleme – nicht beim Kormoran. Für mich ist der Kormoran ein Kumpel: Wir sind Fischer und teilen dasselbe Schicksal…