Rückblick 2008 – November: Aal zum Fisch des Jahres 2009 gewählt

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF), der Schweizerische Fischereiverband (SFV), das Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) sowie der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) haben den europäischen Flussaal zum Fisch des Jahres 2009 erklärt. Zuletzt war der Aal vor 13 Jahren im Jahr 1995 zum Fisch des Jahres gewählt worden. Übrigens aus dem gleichen Grund wie heute. Hat man 13 Jahre lang geschlafen?

Durch die Wahl soll insbesondere die Öffentlichkeit von der nach wie vor erheblichen Bedrohung dieser Fischart Kenntnis bekommen. Alle Beteiligten wollen sich zudem für einen stärkeren Schutz des Aals einsetzen.

Der europäische Aal wird von der IUCN (Weltnaturschutzunion), Herausgeber der vielzitierten „Roten Liste gefährdeter Arten“ als „Critically Endangered“ – CR (akut vom Aussterben bedroht) Stand 04. November 2008, eingestuft.

Die entspricht der Kategorie 3 von insgesamt 9 Kategorien. In Stufe 2 (in freier Wildbahn ausgestorben) kann der europäische Aal nicht eingestuft werden, da er nicht in Gefangenschaft nachgezüchtet werden könnte. Wenn er also in freier Wildbahn ausgestorben ist, rückt er automatisch auf Stufe 1 = AUSGESTORBEN!!! Es ist kurz vor Zwölf!

Bis zum Ende diesen Jahres haben die europäischen Staaten noch die Möglichkeit nationale Maßnahmenkataloge zur Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes bei der EU vorzulegen und deren Wirksamkeit nachzuweisen. Geschieht dies nicht, ist der europäische Aal in diesen Ländern automatisch vom 1. bis zum 15. Tag im Monat in allen Entwicklungsstadien geschützt (Schonzeit!).

Momentan ist es noch verdächtig ruhig zu diesem Thema. Es wird zwar vielerorts an solchen Katalogen gearbeitet, aber über die tatsächlichen Inhalte ist bisher nur wenig bis gar nichts bekannt. Offenbar will man bis auf den letzten Drücker mit der Vorlage der Kataloge warten. Im Falle ungenügender Maßnahmen kann die EU die Kataloge jedoch zurückweisen und somit auch nachträglich für eine Aalschonzeit sorgen, bis geeignete Maßnahmen getroffen werden. Man würde also allenfalls eine Art Galgenfrist bis zur Entscheidung der EU bekommen.

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