Nunmehr hat die EU den Aalmanagementplan Flussgebietsgemeinschaft Elbe ohne Fangverbot genehmigt. Somit dürfte das Aalfangverbot auf den 14 Elbkilometern in Mecklenburg – Vorpommern nahezu ohne Auswirkung auf den Gesamtbestand in der Elbe haben.
Daher hat der Umweltminister angekündigt, das Fangverbot für die Elbe demnächst in einer neuen Binnenfischereiverordnung wieder aufzuheben und die bisherige Regelung als unwirksam erklärt. Verstöße gegen die noch geltende Vorschrift werden in diesem Zusammenhang auch nicht geahndet.
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