Rückblick 2005 – März: EU-Fördermittel zum Bau von Wanderhilfen nicht abgefordert

Bei der Sanierung und beim Umbau von Wehranlagen in Gewässern gibt es von der EU bis zu 100 % Zuschüsse zum nachträglichen Einbau von Fischwanderhilfen. Offenbar ist dies jedoch vielen Gemeinden nicht bekannt und es werden diese Mittel nicht abgerufen. Schlimmer noch, es werden keine Fischtreppen o.ä. eingebaut, obwohl dies durch Fischereigesetze und EU-Richtlinien vorgeschrieben ist. Mit Hilfe dieser enormen Fördermaßnahmen sollen bis 2015 die Flüsse Europas wieder durchgängiger gemacht werden. Leider sieht die Praxis anders aus. So auch in Trittau an der Bille (Schleswig-Holstein), wo für über 700.000 Euro ein Mühlenwehr saniert wurde, ohne auch nur einen Gedanken an die Unterwasserwelt geschweige an den Einbau einer Wanderhilfe zu verschwenden. Bereits im Jahr 2000 kam eine Studie des Fachamtes für Umweltuntersuchungen Hamburg zu dem Ergebnis: „Auch in den
Nebengewässern (Corbek, Friebek, Trittauer Mühlenbach) gibt es Staumaßnahmen, die für die Fischfauna sehr schädlich sind. Durch den Bau von Fischtreppen könnte das gemildert werden.“

Trotz möglicher Förderung bei der Nachrüstung einer Fischtreppe, hält der örtliche Bürgermeister es offenbar nicht für sinnvoll Geld für Fische auszugeben. Scheinbar wird der Sinn und die Funktionstüchtigkeit solcher Aufstiegshilfen nicht anerkannt. Der Höhenunterschied ist wohl zu groß und schließlich gibt es Flussaufwärts noch jede Menge anderer Hindernisse, die die Wanderung der vom Aussterben bedrohten Arten zu ihren Laichplätzen behindern. Wozu also gerade hier eine solche Artenschutzmaßnahme. Auch wenn dies zutrifft, sollen offenbar erst mal die Anderen für Durchgängigkeit sorgen. Wenn aber die Anderen genauso denken, wird nie etwas passieren. Wir Aalfreunde hoffen jedenfalls auf ein Umdenken.

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