Rückblick 2008 – Oktober: Volksinitiative „Lebendiges Wasser”

Die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ des Schweizer Fischereiverbandes wurde trotz der 160.000 Unterschriften vom Ständerat zur Ablehnung empfohlen.

Dennoch wird die Schweiz wohl ein neues Gewässerschutzgesetz auf den Weg bringen.

Demnach wird sie zur Renaturierung der verbauten und begradigten Flüsse im Mittelland ca. 5 Milliarden Franken einsetzen. Ca. 4.000 km der insgesamt 15.000 verbauten Flusskilometer sollen innerhalb der folgenden 80 Jahre wieder in naturnahe Lebensräume zurückgebaut werden. Zudem sollen die durch die Wasserkraft verursachten Schwankungen der Wasserführung durch den Bau von Rückhaltebecken u.ä. Maßnahmen verringert werden. Derzeit liegen die Schwankungen zwischen Sunk und Schwall bei bis zu 5000 %. Finanziert werden soll das Ganze z.T. über einen Preisaufschlag auf den Strompreis aus Wasserkraft und aus Steuermitteln, die der Bund zu 65 % und die Kantone zu 35 % tragen. Im Gegenzug sollen jedoch Zugeständnisse an die Wasserkrafterzeuger bezüglich Ausnahmeregelungen für vorgeschriebene Restwassermengen in Gewässern mit geringer ökologischer Bedeutung gemacht werden.

Durch diese Gesetzesvorlage hofft man nun auf einen Rückzug der Volksinitiative. Dennoch wurde die Behandlungsfrist für die Entscheidung des Zweitrates bis auf Anfang 2010 verlängert.

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