Rückblick 2004 – November: Der Kormoran in Brandenburg

Die Politik in Brandenburg hat offenbar das Kormoranproblem außerhalb von Naturschutzgebieten erkannt und will nun hoffentlich etwas verändern. Aus Anlass der bevorstehenden Wahlen und der immer weiter schwindenden Bestände haben Berufsfischer und Anglerverband sich in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Matthias Platzeck gewandt. Die Kormorane sollen nicht ausgerottet werden, sondern in ihrem Bestand außerhalb der Schutzgebiete auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Gerade an von Anglern und Fischern besetzten Gewässern dezimiert der geschickte Jäger die Bestände bis zum zusammenbrechen der Arten unter der Wasseroberfläche. Der generelle Schutz des Kormorans hat sich z.B. verheerend auf die Aalbestände ausgewirkt. Der leicht zu schluckende und nahrhafte Aal ist wegen seiner Länge, seinem schlechten Sehvermögen und seiner langsamen Fortbewegung vom Kormoran leicht zu erbeuten. Da die Aalbestände trotz Besatz inzwischen überall zusammengebrochen sind dezimiert der Kormoran inzwischen auch die übrigen Fischbestände. Dies belegen Reusenkontrollen der verzweifelten Berufsfischer. Es befinden sich nur noch sehr kleine Weisfische oder eben sehr große Fische in den ausgelegten Reusen. Alles was dazwischen liegt, was der Kormoran schlucken kann, ist kaum noch vorhanden. Eine Kolonie von 1000 Tieren, wie sie an Seen in Brandenburg nicht selten vorkommt, vertilgt pro Tag!!! eine halbe Tonne Fisch. Das dies ohne Besatz und finanzielle Einbußen der Fischer längst zur Ausrottung der Aale und anderer Arten geführt hätte, weil selbst sehr große Seen so etwas einfach nicht verkraften können, muß normalerweise jedem einleuchten. Leider gibt es hierzu wenig Einsicht beim Nabu in Brandenburg. Dieser verlangt „eindeutige“ Beweise. Wenn Verbissschäden und leere Reusen bzw. das komplette fehlen bestimmter Größenklassen in den kontrollierten Reusen nicht Beweis genug sind, wie sollen diese Beweise dann aussehen? Muß erst nachgewiesen werden, dass eine Art ausgerottet wurde, weil man nicht rechtzeitig die Notbremse gezogen hat? Das muß auf jeden Fall verhindert werden! Dieser Eingriff in die Natur durch Schutz eines Jägers kann nur zur Ausrottung des Gejagten führen. Der Kormoran gehört mit solchen Beständen nicht zu den bedrohten Arten, sondern inzwischen zu den gefährdenden Arten. Wie Heuschreckenschwärme jagen sie inzwischen in großen Verbänden und treiben die Fische zusammen. Eine selbstständige Regulierung der Bestände ist für diese Vögel nicht möglich, da sich der Bestand bei Nahrungsknappheit (leergefressenes Gewässer) nicht verringert, sondern die Kolonien einfach komplett oder teilweise den Standort bzw. die Nahrungsquelle verlassen und sich das nächste Gewässer vornehmen. Da zudem keine oder nur eine stark reduzierte Anzahl natürlicher Feinde vorhanden ist, ist hier ebenfalls keine natürliche Bestandsregulierung vorhanden. Einziger Ausweg ist der Mensch, der sich sowohl die Artenvielfalt als auch die Nahrungsquellen erhalten will und deshalb diese regulierende Rolle übernehmen muß. Dies hat die Politik in Brandenburg offenbar erkannt. Sie wird wohl nicht den Abschuss von Jungvögeln freigeben, jedoch die Zerstörung von Nestern mit Wasserstrahlen und die Vergrämung von Bruttieren in großen Kolonien wird wohl erlaubt werden. Die Kolonien werden so zwar nicht verringert, jedoch sinkt die Zahl der Bruttiere innerhalb der Kolonien die außerhalb von Schutzgebieten brüten und jagen. In den Schutzgebieten wird sich dann zeigen, welchen Schaden eine unkontrollierte Kormoranpopulation der Artenvielfalt unter Wasser anrichten kann. Leider…. Dies wird dann hoffentlich als „eindeutiger“ Beweis für die Notwendigkeit einer Regulierung anerkannt.

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