Rückblick 2005 – Oktober: Kormoranverordnung

Der Landesverband des Naturschutzbundes (Nabu) Brandenburg hat beim Oberverwaltungsgericht eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seit ca. einem Jahr gültigen Kormoranverordnung eingeklagt. Über diese Normenkontrollklage soll festgestellt werden, ob die mit der o.g. Verordnung zulässigen Abschüsse von Kormoranen in Brandenburg mit den Regelungen des Bundes und der EU vereinbar sind. Hierfür wird sich wohl auch die europäische Aalkommission interessieren…

Der Nabu sieht jedenfalls keine Schuld der ausgeuferten Kormoranpopulationen am zusammenbrechen der Europäischen Aalbestände.

Und das obwohl nachgewiesen ist, dass die Kormoranbestände drastisch zugenommen haben und zeitgleich (offensichtlich auch infolge dessen) die Aalbestände zusammengebrochen sind.

Es wird weiterhin behauptet der Kormoran würde eigentlich nur Weißfische fressen, nur werden diese von den Fischern und Anglern nicht unterstützt (besetzt) bzw. sogar bekämpft.

Wenn dem so sein sollte, wäre der schwarze Vogel wohl einer der dümmsten Tiere die die Natur erschaffen hat. Warum? Weil der Kormoran demnach als Räuber lieber einen flinken, schwer zu schluckenden und zudem noch nahrungsarmen Beutefisch jagt, als einen langsamen, schlanken (leicht zu schlucken) und äußerst nahrhaften Beutefisch zu fressen. Wer glaubt MutterNatur würde so funktionieren sollte sich noch mal Einschulen lassen. Zudem ist es eine Lüge wenn behauptet wird, Angler würden keine Weisfische unterstützen und nur Fangorientiert besetzen. Von dieser Seite werden auch bedrohte Weisfischarten wie das Moderlieschen u.a. besetzt um die Artenvielfalt zu erhalten. Kein Angler ist darauf aus so ein kleinen Fisch zu angeln, im Gegenteil, die organisierten Angler sind als Naturschützer mit fundierten Kenntnissen und entsprechender Ausbildung und staatlich vorgeschriebener Prüfung anerkannt. Ich finde der Nabu sollte seinen Mitgliedern eine solche stattliche Qualifikation auch abverlangen, um derartig verfehlte Schutzmaßnahmen zu vermeiden.

Wenn der Kormoran Aale frisst, dann höchstens nur die, die durch Besatz in ein Gewässer kommen, ist weiterhin zu vernehmen. Hm…? zuvor wurde doch gerade noch behauptet der Kormoran schadet dem Aalbestand nicht. Wem denn dann? Etwa dem, der sich um die Erhaltung der Arten bemüht?

Und wie, bitte schön, soll denn der Kormoran wissen, welche Aale eingesetzt wurden und welche es trotz der Hindernisse aus eigenem Antrieb in ein Gewässer geschafft haben, fragt man sich bei solchen Aussagen.

Ohne Besatz würde auch der letzte Aal seit langem aus den Brandenburger Gewässern verschwunden sein. Das hierfür u.a. die Gewässerverbauung verantwortlich zu machen ist, ist unstrittig.

Aber dass die dadurch notwendigen Gegenmaßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt unter der Wasseroberfläche, die im übrigen nicht vom Nabu finanziert und durchgeführt werden, durch solche übertriebenen Schutzmaßnahmen über der Wasseroberfläche, wieder zunichte gemacht werden, will man beim Nabu wohl nicht begreifen.

Die Gewässerverschmutzung als weiteren Hauptgrund für den Rückgang der Aale verantwortlich zu machen ist fast schon lächerlich angesichts der Tatsache, dass sich die Wasserqualität seit den 80er Jahren und besonders seit den 90er Jahren in der neuen Bundesländern deutlich verbessert hat. Die Aalbestände haben jedenfalls trotz immer besserer Wasserqualität stets weiter abgenommen. Bleibt also abzuwarten wie sich das Gericht entscheiden wird. Für die Reduzierung der Brandenburger Kormoranbestände auf ein erträgliches Maß (um ca. 30%) oder für die endgültige Ausrottung der ältesten, sagenumwobensten und unerforschtesten Fischart der Mark Brandenburg, von deren ursprünglichen Bestand (vor Kormoranschutz) nur noch 1 % vorhanden ist (nach Kormoranschutz).

Schreibe einen Kommentar