Rückblick 2009 – November: Mecklenburg-Vorpommern ergreift Maßnahmen zum Aalschutz

Nachdem bereits in vielen Bundesländern unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz der Aalbestände getroffen wurden, zieht nun auch Mecklenburg-Vorpommern nach und setzt noch einiges drauf. Wie verbreitet sonst auch wurde das Schonmaß für Aal von 45 cm auf 50 cm hochgesetzt und eine Schonzeit eingeführt. Und zwar sowohl für die Binnen- als auch für die Küstengewässer. Darüber hinaus wurden Ausnahmeregelungen für den Blankaalfang gestrichen.
In der Elbe auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ist das Aalfischen sogar komplett verboten worden. Die Proteste düften nicht lange auf sich warten lassen.

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