Nachdem bereits in vielen Bundesländern unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz der Aalbestände getroffen wurden, zieht nun auch Mecklenburg-Vorpommern nach und setzt noch einiges drauf. Wie verbreitet sonst auch wurde das Schonmaß für Aal von 45 cm auf 50 cm hochgesetzt und eine Schonzeit- Zeitraum in dem der Fischart nicht nachgestellt werden dar... eingeführt. Und zwar sowohl für die Binnen- als auch für die Küstengewässer. Darüber hinaus wurden Ausnahmeregelungen für den Blankaalfang gestrichen.
In der Elbe auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ist das Aalfischen sogar komplett verboten worden. Die Proteste düften nicht lange auf sich warten lassen.
In der Elbe auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ist das Aalfischen sogar komplett verboten worden. Die Proteste düften nicht lange auf sich warten lassen.