Der Verein ASV Boizenburg/Elbe in Mecklenburg-Vorpommern hat sein prominentestes Mitglied, Herrn Minister Till Backhaus, in Abwesenheit aus dem Verein ausgeschlossen. Der Antrag eines einzelnen Mitglieds auf Vereinsausschluss wurde mit großer Mehrheit der 70 anwesenden Mitglieder angenommen.
Als Grund für den Ausschluss wurde ein nicht beantwortetes „Schreiben“ an das Ministerium genannt. Darin wurde das Ministerium aufgefordert, von den Politikern des Landes eine quasi Stellungnahme zum beschlossenen Aalfangverbot für die Elbe in M.-V. abzugeben. Die unangemessene Wortwahl des Schreibens erinnert leider derart an platte Stammtischparolen, dass es kaum vorstellbar ist, dass irgendwer Lust gehabt haben könnte auf diese „Nachfrage“ zu antworten. Schon gar nicht, wenn dann auch noch indirekt Fristen zur Stellungnahme gesetzt werden. Darüber hinaus dürfte es formale Regelungen für entsprechende Anfragen geben, die hier offensichtlich nicht eingehalten wurden. Nur weil der Zuständige Minister auch im Verein Mitglied ist, kann man keine Sonderbehandlung erwarten. Das hat sich nun ja von selbst klargestellt.
Das teilweise unverschämte und anmaßende Schreiben kann auf der Website des Vereins nachgelesen werden.
Der Minister erfuhr von seinem Ausschluss erst aus der Presse und reagierte auf Nachfrage mit Unverständnis über den Umgang und das Vorgehen des Vereins.
Offiziell wurde als Ausschlussgrund Vereinsschädigendes Verhalten genannt, womit die Nichtbeantwortung des Schreibens gemeint gewesen sein soll.
Der wahre Grund könnte jedoch auch, folgt man dem Tenor des Schreibens entsprechend, die strenge Umsetzung der EU-Regelungen in Bezug auf den Schutz der restlichen Aalbestände sein. Herr Backhaus wird einen anderen Verein finden, sollte er den Anglern seines Landes gegenüber noch Vertrauen haben.
Nachtrag: Wenige Tagen nach dem Rausschmiss wurden die Scheiben des Wahlkreisbüros von Minister Backhaus in Boitzenburg mit Pflastersteinen eingeworfen und die Wände mit Parolen beschmiert. Die Täter werden in Anglerkreisen vermutet.