– Mindestgröße von Fischen für die ein aneignungsrecht besteht, soweit die anderen Voraussetzungen gegeben sind, damit das mind. einmalige ablaichen eines Fisches gewährleistet ist
– Mindestgröße von Fischen für die ein aneignungsrecht besteht, soweit die anderen Voraussetzungen gegeben sind, damit das mind. einmalige ablaichen eines Fisches gewährleistet ist
Wer einen Aal beim Schwanz und Weiber faßt bei Worten, Wie feste der auch hält, hält nichts an beiden Orten.
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