Rückblick 2006 – Februar: Schonzeit für Aale – EU macht Nägel mit Köpfen!

Wie hier schon vor einigen Wochen angekündigt, muss der Plan der EU zum Schutz des europäischen Aalbestandes demnächst durch die Mitgliedsstaaten über geeignete Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert werden. Die bevorstehende Verordnung wurde notwendig, weil kaum ein Mitgliedsstaat bisher etwas gegen die zusammengebrochenen Aalbestände unternommen hat. Im Gegenteil, es wurde sich schlichtweg nicht im Geringsten um die Lösung der bekannten Probleme gekümmert. Noch nicht einmal die peinlichen Mindestmaße wurden an die dramatische Situation der Aalbestände angepasst.
Schonmaße, soweit überhaupt vorhanden, von 0,35 und sogar darunter sind ein Schlag ins Gesicht aller derjenigen, die sich um den Bestand des europäischen Aals seit Jahren sorgen.
Nun hat die EU einsehen müssen, dass bei den Mitgliedsstaaten freiwillig nichts sinnvolles zu erreichen ist. Deshalb wurde nun nach Jahren umfassender Forschung und Konsultationen mit allen betroffenen Organisationen diese Verordnung zur Wiederauffüllung der europäischen Aalbestände verfasst. Es wird damit gerechnet, dass die Verordnung noch im März 2006 vom Europäischen Rat beschlossen wird.
Liegen bis dahin keine geeigneten regional spezifischen Maßnahmenkataloge durch die Mitgliedsstaaten vor, unterliegt der europäische Aal, in all seinen Entwicklungsstadien, ab Inkrafttreten der Verordnung (3 Tage nach dem Beschluss) grundsätzlich einer Schonzeit.

Diese Schonzeit gilt jeweils
vom 1. bis einschließlich 15. Tag jeden Monats.

Soweit ein Mitgliedsland bis zum 01.Juli 2007 einen eigenen wirksamen Maßnahmenkatalog vorlegt, der eine Abwanderungsrate von 40% erzielen und nachweisen kann, wird die Schonzeit in diesem Land wieder aufgehoben, soweit dies eine Überprüfung der Maßnahmen durch die EU ergibt.
In Ländern die einen solchen Maßnahmenkatalog nicht aufstellen und umsetzen gilt die Schonzeit solange bis ein entsprechend genehmigter Maßnahmenkatalog vorgelegt wird.
Soweit schon jetzt durch einen Mitgliedsstaat nachgewiesen werden kann, dass eine Abwanderungsrate von 40 % der Blankaale durch bereits bestehende Maßnahmen erreicht wird, wird die Schonzeit ebenfalls nach Prüfung durch die EU aufgehoben.
Ausnahmsweise darf die Glasaalfischerei in der Schonzeit betrieben werden, wenn alle gefangenen Glasaale ausschließlich für Besatzzwecke in europäische Fließgewässer mit Verbindung zum Meer eingesetzt werden. Andernfalls unterliegt die Glasaalfischerei ebenfalls der beschlossenen Schonzeit.
Da seit Jahren weitaus tiefere Einschränkungen von der EU geplant waren (z.b. vollständiges Fangverbot im Herbst für Blankaal und im Sommer für Gelbaal) und somit eine Verordnung abzusehen war, haben bereits im Vorfeld z.b. die Niederlande Schutzgebiete ausgewiesen.
In diesen Gebieten ist die Fischerei auf Aal in den nächsten 5 Jahren vollständig verboten. Zunächst trifft es in diesem Fall vor allem die Berufsfischerei.
Ob nach einer derart kurzen Wirkungszeit diese Maßnahme bereits aussagekräftige und vor allem auch sinnvolle Untersuchungsergebnisse liefern kann und diese weiterhin der EU zur Prüfung auf sachliche Sinnhaftigkeit vorgelegt werden können ist äußerst fraglich. Müsste doch zuerst einmal nachgewiesen werden, dass Jungtiere eines aus dieser Region abwandernden Blankaals, auch ebenfalls in dieses Gewässer zum Fressen “zurück” wandern. Das ist afaik definitiv nicht bewiesen.
Leider werden in Diskussionen immer wieder parallelen zum ebenfalls wandernden Lachs gezogen.
Dies ist aus meiner Sicht aber nicht in Ordnung!

Das Fortpflanzungsverhalten der Lachse ist hinreichend bekannt und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem des Aals.
Lachse kehren nach derzeitigem Wissen zum Laichen in die Flüsse (ihre Heimatgewässer) zurück, beide Elterntiere stammen also gebürtig auch aus ein und demselben Gewässer und verschwinden zum Fressen und die meiste Zeit ihres Lebens irgendwo in den weiten der Ozeane bzw. Meere.
Aale kommen hingegen jedoch nicht zur Fortpflanzung in die Flüsse, es sind auch nicht ihre Heimatgewässer, da sie nie zuvor schon mal dort gewesen sind. Ihr Geburts- und Todesort (bisher nur Vermutung) ist die Sargassosee.
Nun gibt es Leute die behaupten, dass der Fluss deshalb als Heimatgewässer zu bezeichnen ist, weil die Elterntiere in diesem Gewässer die meiste Zeit gelebt haben und die Informationen hierüber als Erbinformation an die Jungtiere weitergeben würden.

Dagegen spricht jedoch die Natur der Sache.
Im Gegensatz zu den weltweit ursprünglichen hunderten Laichplätzen der Lachse, haben die europäischen Aale seid hunderttausenden von Jahren nur einen einzigen Fortpflanzungsort der demnach Genetisch möglich ist und mit dem Erbgut weitergegeben werden könnte.

Hier kommen sämtliche Aale aus allen durchgängigen Gewässern des europäischen Aaleinzugsgebietes zusammen und nicht nur die Aale eines bestimmten Flusses (Gewässers), wie bei den Lachsen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ausgerechnet Aale aus ein und demselben “Fressgewässer” in der Sargassosee paaren, dürfte somit denkbar gering sein.
Der Sinn dieser Wanderung zu diesem einzigartigen Platz wäre damit auch wieder der Natur an sich.
Wozu denn eine solche gefährliche Wanderung, wenn die Laichreifen Tiere sich bereits zusammen in einem Gewässer befinden?
Eine Laune der Natur?
Wohl kaum anzunehmen.

Hinzu kommt, dass bei “erfolgreichen” Zuchtversuchen festgestellt wurde, dass sich die Weibchen mit mehreren Männchen paaren.
Die Jungtiere wüssten in solch einem Fall doch gar nicht mehr wo sie denn hingehören.

Der Regional begrenzte Schutz der Aale wird in diesem Fall wohl nicht den erhofften Effekt mit sich bringen.
Ein Untersuchungszeitraum von 5 Jahren ist angesichts des weit mehr als doppelt solangen Aufenthaltes der Aale im Süßwasser ebenfalls zu gering bemessen. Aale die in diesen 5 Jahren in die Flüsse einwandern, werden diese mit Sicherheit nicht in diesem Zeitraum wieder zur Fortpflanzung verlassen.

Andererseits haben die in diesem Zeitraum aufsteigenden Jungaale kaum etwas mit den abwandernden Aalen zu tun.
Es sei denn, der Altersaufbau wäre äußerst ungewöhnlich. D.h. mind. 50 % Blankaale.
Dies ist kaum anzunehmen.

Der normale gesunde Bestand liegt wohl eher bei ca. 10 % Blankaal.

Zugegeben, man könnte die Sache auch hochrechnen, indem man die Zahl der abwandernden Blankaale in den ersten 2-3 Jahren exakt erfasst und in den restlichen 2-3 Jahren die Veränderungen am Glasaalaufkommen exakt ermittelt.

Vorausgesetzt, das Schutzgebiet ist ausreichend groß bemessen, damit die Zahl der abwandernden Aale überhaupt einen Einfluss auf die Anzahl der Larven in der Sargassosee hat. Der Rest ist Statistik.
Ich befürchte jedoch, dass die bisher ausgewiesenen Schutzgebiete viel zu klein dafür sind, sowieso keinen gesunden Aalbestand und schon gar keinen vernünftigen Altersaufbau besitzen und somit für die Berufsfischerei uninteressant und deshalb leicht als Schutzgebiet auszuweisen waren.
Innerhalb von 5 Jahren kann sich derart geschädigter Bestand nicht erholen, dazu bräuchte es mind. 20 Jahre. Die Untersuchungsergebnisse nach 5 Jahren könnten am Ende lauten: Es ist kein Einfluss der Berufsfischerei auf den Aalbestand nachzuweisen und das Fangverbot somit wirkungslos.
Hoffentlich kommen wenigstens weitere Schutzgebiete hinzu und andere Länder machen auch von umfangreicheren und regional spezifischen Maßnahmen Gebrauch.
Bis jetzt ist es jedenfalls nicht mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.
Eine diesbezügliche Erfolgskontrolle wird vermutlich kaum die geforderte Abwanderungsrate von 40% nachweisen können.
Deshalb wird wohl die von der EU vorgesehene Schonzeit auch dort erst einmal ihre Gültigkeit behalten.
Die außergewöhnliche Schonzeit ist derzeit die einzig mögliche Sofortmaßnahme zum Schutz der Aalbestände, die eine entsprechende Abwanderungsrate erzielen kann.
Die Länder müssen und können sich nun überlegen, welche Maßnahmen an die Stelle dieser Schonzeit treten sollen und können.

Sachsen-Anhalt hat z.B. den Bau einer Staustufe und weiteres ausbaggern der Elbe mit den Stimmen von CDU, FTP und der opositionelen SPD! kürzlich beschlossen. Ist mir schlecht…
Mit vereinzelt, in letzter Zeit aufgetretenem und hektisch anmutendem Aktionismus, wie übertriebene Besatzaktionen in Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg, war die EU in der letzten Zeit wohl nicht zu beeindrucken.

Hier sollte und muss ein umfassender Katalog an Maßnahmen erstellt, umgesetzt, kontrolliert und zur Genehmigung durch die EU vorgelegt werden. Damit dies auch geschieht, haben alle Aalangler entsprechenden Druck auf die Politik und Gesellschaft auszuüben. Leider sind in letzten Ausgaben der Fachpresse nur extrem dürftige und leider auch äußerst polemische Äußerungen zur betreffenden Verordnung und der darin enthaltenen Sofortmaßnahme getroffen worden.

Es macht derzeit keinen Sinn die Glasaalbestände in Frankreich, Spanien oder sonst wo komplett zu schützen, wenn z.b. in deutsche Flüsse keine Glasaale mehr aufsteigen. Dies wäre nicht nur unfair, sondern auch offensichtlich nutzlos. Oder?
Würden die dortigen Bestände unter Schutz gestellt, gäbe es doch logischer Weise für z.b. Deutsche Vereine und die Aalversandstelle des VDSF auch keine Glasaale mehr, die sie, wenn auch sehr teuer, für Besatzzwecke nutzen könnten.
Wo sollte dieser Besatz denn dann herkommen?

Darüber, dass Aalfarmen mit den Glasaalen beliefert werden, kann man sich in diesem Zusammenhang doch auch nicht derart oberflächlich beschweren, da gleichzeitig empfohlen wird, als Satzmaterial vorgestreckte Aale zu verwenden.
Wer soll den wirtschaftlich Aale vorstrecken können, wenn er nicht mit Glasaalen entsprechend versorgt wird und den notwendigen Teil davon auch entsprechend nutzen darf?
Richtig ist, dass es inzwischen viel zu viele unwirtschaftliche Farmen auf Kosten des Aalbestandes gibt, die mit den Aalen trotzdem noch einen Profit zu erzielen versuchen und dann, wie in Demmin(Mecklenburg- Vorpommern) bereits nach 18 Monaten wieder Pleite gehen.

Der Standort Deutschland ist wegen ungeeigneter Klimaverhältnisse für die Produktion von Farmaalen völlig ungeeignet. Die jährliche Durchschnittstemperatur erfordert hier einen zusätzlichen Energieaufwand, der die gesamte Aalmast im nördlichen Europa in Frage stellen müsste. Dies wird von erfahrenen Fischereiexperten seit vielen Jahren ohne jegliche nennenswerte Reaktionen der zuständigen Stellen angemahnt. Statt dessen gibt es u.U. sogar noch Fördermittel für diesen Quatsch. Hier sollte der Bund der Steuerzahler mal nachfragen, anstatt den Bau von Fischtreppen zur erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie der EU anzuprangern.

Da hierzulande die Kreislaufanlagen im Gegensatz zu z.b. Italien entsprechend mit zusätzlicher Energie versorgt werden müssen, steigen die Produktionskosten unter normalen Bedingungen sogar bis hin zur Unwirtschaftlichkeit. Die Wirtschaftlichkeit kann und wurde dann nur noch nachträglich durch noch mehr Glasaale und höhere Preise beim Blankaalverkauf erreicht. Heute geht so etwas nicht mehr.

Hinzu kommt, dass in unseren Breitengraden die Aale in diesen Mastfarmen vergleichsweise nur sehr geringere Stückgewichte erreichen. Bei ca. 250 g ist hier spätestens Schluss. In der freien Natur wird mehr als das 10 fache an Gewicht erreicht.

Ich sehe fast jeden Monat, wie in einem einzigen Supermarkt kiloweise Aal das Mindesthaltbarkeitsdatum überschreitet und weggeschmissen wird, weil der Bedarf in der Bevölkerung bei diesen Preisen einfach nicht mehr vorhanden ist. Achtet bitte mal selbst darauf!

Als weiteren und fast noch wichtigeren Grund, weshalb die indirekten Forderungen einiger Fachzeitschriften nach einem generellen Schutz der Glasaale als Sofortmaßnahme völlig ungeeignet sind ist anzumerken, es muss sofort etwas passieren.

Ein einziger geschützter Blankaal der in seinem bisherigen Leben sämtlichen Gefahren und Widrigkeiten seines geheimnisvollen Lebens getrotzt hat und jetzt geschützter abwandern kann, hat sehr gute Chancen in wenigen Monaten für millionenfachen Nachwuchs zu sorgen, der wiederum ca. 3 Jahre später auf das europäische Festland trifft und in die Flüsse ggf. ganz Europas einwandern könnte. Ein geschützter Glasaal in einem Fluss in Frankreich (nur z.b.) hat keinerlei Wirkung auf den derzeitigen Aalbestand im restlichen Teil Europas, seine überlebenschancen liegen bei ca. 1% und es würde Jahre dauern, bis ein messbarer Erfolg (allerdings im Beispiel wohl nur in den Reusen französischer Aalfischer) erreicht werden kann.

Maßnahmen die meiner Meinung nach in Mitteleuropa die Schonzeit spätestens am 01.07.2007 ersetzen könnten:

– Flüsse durchgängig machen (z.b. sämtliche Querverbauungen Rückbauen oder zumindest so ausrüsten, dass eine Abwanderung überhaupt erst wieder möglich wird)
– Verzicht auf den weiteren Ausbau und die Errichtung von Staustufen in allen Fließgewässern, insbesondere in den großen Strömen
– Vorgaben für den Einsatz moderner Turbinen, welche die hohen Mortalitätsraten an den Kraftwerken deutlich verringern
– Besatzverbot für Artuntypische Gewässer (z.b. Donaugebiet und Stillgewässer ohne sichere ganzjährige Abwandermöglichkeiten)
– Verbot der Hamenfischerei
– Begrenzung der Reusenfischerei durch Lizenzvergaben und Leistung von Ausgleichszahlungen bei vollständigem Verzicht auf die Aalfischerei durch Berufsfischer
– Aufhebung bzw. Änderung der Kormoranverordnung hinsichtlich Regulierung des Kormoranbestandes
– einheitliches Schonmaß für Aal auf 50 cm
– Einführung der Nachtangelerlaubnis mit entsprechendem Beitrag (wie in der ehemaligen DDR) zur vorübergehenden Finanzierung von Aalbesatz und Ausgleichsleistungen bis zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie

Das Thema Glasaalexporte kann nicht das Thema einer solchen Verordnung sein. Deshalb wird sich die Kommission gesondert damit beschäftigen. Als erstes sollen hierzu die Kontroll- und Sanktionsregelungen der EU auch für die Aalfischerei Gültigkeit erlangen. D.h. bei Verstößen gegen diese Vorschrift durch einen Mitgliedstaat können empfindliche Strafen und Sanktionen von der Gemeinschaft ausgesprochen werden.
Zudem soll ein lückenloser Herkunftsnachweis zukünftig den illegalen Handel mit gewilderten Glasaalen erschweren. Hier sollte der nächste Schritt zum Schutz der europäischen Aalbestände vor asiatischem Appetit und Aberglauben möglich sein. Europäische Aale gehören in Europäische Gewässer und nicht nach Asien.
Das die Verordnung der Schwarzangelei oder der Verwendung verbotener Angelmethoden Vorschub leisten würde ist genauso Quatsch wie die Behauptung/Befürchtung die Wurmangelei könnte/müsste grundsätzlich gleich mit verboten werden, weil man ja auch mal zufällig einen Aal in der Schonzeit fangen könnte. Hier hätte ich etwas mehr Professionalität bei der Berichterstattung erwartet. Schließlich dürfte jedem Angler bekannt sein, wie ein in der Schonzeit versehendlich gefangener Fisch zu behandeln ist.

Was ist, wenn ein europäischer Politiker, das sind übrigens keine Beamten (Stichwort: Gewaltenteilung – Stoff der Hauptschule) soetwas als Anregung nimmt, die Peta es aufgreift um weitere unqualifizierte Klagen einzureichen. Muss das sein?
Der Verordnungsentwurf steht einschließlich Begründung übrigens seit einiger Zeit im Downloadbereich zur Verfügung.

Vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit.

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