Rückblick 2012 – August: Grenzwerte, Verzehrwarnungen/-verbote und Fangverbote

Warum ist der Grenzwert für die Dioxinbelastung von Aalen im Vergleich zu anderen Fischarten so hoch angesetzt? Dies hängt mit dem Fettgehalt der Aale und dem jeweils angelegten Vergleichsmaßstab zusammen. Es befinden sich in den Meeren schlichtweg keine Aale mit geringer Belastung.

Dioxin-Grenzwerte für Fische werden deutlich höher angesetzt als für Fleisch. Der Grund für diese Unterschiede liegt in der sogenannten Grundbelastung. Diese liegt bei Meerestieren deutlich über dem von Schlachtvieh. Daher liegt der Grenzwert bei Fleisch und Geflügel bei ca. 2 bis 4 pg/g und bei Fisch eben bei 8 pg/g. Der EU-Grenzwert für Aale liegt bei 12 pg Dioxin auf 1 g Aal. Der tatsächlicher Mittelwert der Dioxinbelastung von europäischen Aalen liegt aber schon bei 27 pg/g !!! Verbraucherschützer kritisieren diesen unterschiedlichen Umgang mit Grenzwerten. Würde der Grenzwert für Meerestiere und Fische ähnlich angesetzt, wie bei Fleisch und Geflügel müsste man, gem. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, jegliche Fischerei einstellen und “die Ostsee schließen”.

Nachdem in Frankreich auf Grund der hohen PCB- und Dioxinbelastung für geangelte Aale (Wildfänge) ein absolutes Verzehrverbot (jedoch kein Fangverbot) gilt, besteht seit diesem Monat eine erste vertraglich abgesicherte internationale Verzehrwarnung für geangelte Aale aus den Rheingewässern zwischen dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Luxemburg. Auch in Nordrhein-Westphalen hat das Umweltministerium Verzehrwarnungen für Aalangler am Rhein und seinen Nebengewässern herausgegeben.

Ein Fangverbot wurde für Teilbereiche des Dortmund-Ems Kanals erteilt. Wegen zu hoher PCB und Dioxinbelastung wurde vom Landesfischereiverband Westfalen-Lippe ein Fangverbot für Aale vom Kilometer 1,44 bis Heinrichenburg verhängt. Für weitere Strecken bat die Stadt Dortmund die entsprechenden Vereine um ein freiwilligen Fangverzicht auch für andere Fischarten. Dies wurde als übertrieben zurückgewiesen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, die Menge der verzehrten Fische pro Woche einzuschränken und am Gewässergrund lebende Fische (Großkarpfen und Aale) besser im Kanal zu belassen.

Die betroffenen Rheinangler, insbesondere jene außerhalb aktueller und ehemaliger Industriestandorte, glauben nicht an eine Belastung der Fische und begründen dies mit der Entfernung zu ebensolchen Standorten. Offenbar hat man dort vergessen, dass Aale Wanderfische sind.

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