Rückblick 2005 – November: Ab 2006 Angeln ohne Fischereischein?!

Zum Abbau der Bürokratie im Land Brandenburg wird u.a. auch das Fischereirecht verändert bzw. abgespeckt.

So soll ab der nächsten Angelsaison das Angeln ohne Fischereiprüfung und Fischereischein möglich sein. Jeder kann sich demnach eine Gewässerkarte (Angelschein) kaufen und mit einer Angel (evtl. auch nur Kopfrute) und einem Wurm angeln gehen Bürokratieabbau schön und gut….

Man muss sich aber Fragen, wie dann die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten eingehalten werden sollen, wenn das Wissen darüber nicht mehr vermittelt wird weil es offenbar nicht mehr notwendig ist.

Während in anderen Bundesländern der Einführungslehrgang zur Pflicht gemacht wird, öffnet

Brandenburg dem laienhaften Umgang mit Tieren (einschließlich Tötung) Tür und Tor.

Es sei denn, es gibt wieder eine neue Unmenge von Regelungen und Einschränkungen um die absehbare Tierquälerei am Fischwasser doch noch zu verhindern. Hier müssten die sog. reinen Naturschützer doch lauthals protestieren. Auch wir Angler sollten uns gegen solche Vorhaben zur Wehr setzen. Denn es fällt auf uns Angler zurück, wenn mangels Ausbildung solche Quälereien an den Gewässern durch die nichtangelde Bevölkerung beobachtet werden. Das Bild vom Angler in der Öffentlichkeit wird durch solche Regelungen nur noch weiter verschlechtert. Aggressiven “Tierschützern” wird zudem ganz nebenbei auch noch ein tolles “Feindbild” geliefert (Angler = Tierquäler). Wie soll man auch den Profi mit Ausbildung und Prüfung vom unbeholfenen Laien unterscheiden. Für den Außenstehenden sind beides Leute die mit einer Angel Fische fangen, Angler eben.

Man kann nur hoffen, dass die Gewässerpächter und Inhaber der Fischereirechte in Brandenburg, trotz der neuen Freizügigkeit im Fischereirecht, auch weiterhin auf die Vorlage des Fischereischeins bestehen und dadurch Fische, Gewässer und Ansehen der Angler vor Schaden bewahren.

Oder wittert die Regierung Brandenburgs hier etwa eine neue Einnahmequelle. Schließlich müssten Verstöße gegen Tierschutzgesetz, Gewässerordnungen u.u.u. ja irgendwie mit einem Bußgeld belegt werden?! Und von wem lässt sich da mehr abkassieren als von jemanden der keine Ahnung von eben solchen Gesetzen und Regelungen hat…?!

Wie wird wohl ein Laie ohne Schein bestraft, wenn er mit 5 Wurfruten, lebenden Köfis oder Aalschnüren (wo verboten) erwischt wird? So wie ein „echter“ Angler geht ja ohne Schein nicht.

Wenn er an einem Gewässer eine Sperre bekommt, geht er einfach zum Nächsten und kauft sich eine neue Karte. Der nicht vorhandene Fischereischein kann schließlich nicht eingezogen werden.

Das würde wiederum aber auch heißen, dass ein „echter“ Angler bei Verstößen ebenfalls kaum noch mit Konsequenzen zu rechnen hätte. Selbst wenn herauskäme, dass er einen Schein besitzt und dieser eingezogen werden könnte, kann er anschließend losgehen und beim nächsten Pächter ohne den Schein einen neuen Angelschein kaufen. Im schlimmsten Fall wird es dann wohl so zugehen wie in vielen sog. Forellenpuffs oder gar im DschungelCamp. Die Aalfreunde können jedenfalls auf aalequälende Köbbelbücks verzichten das Land Brandenburg hoffentlich auch.

Die gleichzeitig vorgesehene Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit und die Zusammenfassung der hierzu erforderlichen Prüfungen zu einer Gesamtprüfung trägt hingegen tatsächlich zur Vereinfachung des Fischereirechts und somit zum Bürokratieabbau bei, da sie in der Folge keine weiteren Regelungen auf Grund anderer Gesetze und Vorschriften nach sich ziehen.

Ich wünsche den Gewässerwarten und Fischereiaufsehen in Brandenburg für das nächste Jahr schon mal viel Spaß.

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