Rückblick 2006 – Juli: “Missbildung” der Brandenburger Angler beschlossen

Ab 1. August 2006 ist es soweit, das Bürokratieabbaugesetz tritt in Kraft und die vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung der Angler wird zur Makulatur!

Jeder Unwissende der lustig ist, kann in Brandenburg ohne Prüfung und Fischereischein Fische aus dem Wasser ziehen. Dies war bisher nur Kindern und Jugendlichen, und meist auch nur unter fachkundiger Anleitung eines alten Hasen und gestandenen Vorbilds, der ganz nebenbei auch Fragen des Naturschutzes vermittelte, korrekter Weise vorbehalten. Damit ist jetzt Schluss!

Zu verdanken hat das Land Brandenburg diesen „Erfolg gegen die Bürokratie“ aber für „Tierquälerei durch Missbildung eines Teils der angelnden Bevölkerung“ dem Agrarminister Dietmar Woidke (SPD). Die Kohle an den Staat muss natürlich weiterhin abgedrückt werden. Sowohl für die Fischereiabgabe als auch für den Angelschein. Ich bin gespannt, wie viele Beamten deshalb eingespart (entlassen werden). Dumm nur, dass dies ja nicht geht! Sklaven werden bekanntlich irgendwohin verkauft oder dürfen wegen weggefallener Aufgaben Däumchen im Keller drehen oder Erbeeren stricken! – Siehe 15.000 Postbeamte neben Kühlschränken.

Sorry für die Satiere.

Und noch gespannter bin ich darauf, für welche Dinge die erhofften Mehreinnahmen Verwendung finden sollen. Ist da schon die Sensation angekündigt, oder will man noch nicht sagen wofür die Kohle vom „Angler-Dumpfbacke“ abgez(s)ogen wird?

Ich vermute, dass nur Haushaltslöcher gestopft werden sollen!

Und!? Geangelt werden dürfen natürlich nur „Friedfische“. „Was für Fische sind denn Friedfische?“ wird sich der frischgebackene unausgebildete Besitzer einer 14,95 Euro Angel inkl. „hochwertigem“ Zubehör aus dem Supersonderangebot des benachbarten Supermarktes und angehende öffentliche (in der Öffentlichkeit wahrgenommene) „Brandenburger Angler“ ohne Ausbildung und Schein fragen? Selbst wenn sich ein solcher diese Fragen wegen geistig minderer Bemittlung nicht stellen würden, hätte er ja dennoch die Lizenz zum töten von Wirbeltieren per fehlender Bürokratie (verwaltungsrechtlicher Regelung) damit rechtmäßig in Brandenburg erworben.

Das hierzu eigentlich bestimmte Regeln zu beachten wären, die aus den Gesetzen nicht Wortwörtlich hervorgehen, ist zuerst einmal unerheblich.

Das dies aber praktisch so ist, weiß ich aus eigener Erfahrung und bin jederzeit bereit auf der Straße mit dem betreffenden Minister den entsprechenden Beweis anzutreten. Denn selbst alte Angler haben oft Probleme z.B. den bei uns geschützten Rapfen von einem Aland oder einer Barbe zu unterscheiden. Mein Schwager, der lange als Kind und Jugendlicher angeln durfte und sogar schon in Norwegen angelte, kann nicht einen einzigen Fisch mit Sicherheit bestimmen!!! Zu seiner Entlastung! Er hat nie eine Prüfung und Ausbildung gemacht und kann es demnach auch nicht wissen. Er musste es eben in der Vergangenheit auch noch nicht und konnte fangen was er wollte. So soll es doch nicht auch in Brandenburg werden?

Darf ich den Karpfen auf Wurm fangen, oder nur mit Algen oder Boilies? Und was?, wenn statt des erhofften Karpfens ein Spitzkopfaal den „lebenden Köderfisch“?! genommen hat? Wenn es denn doch ein Karpfen „nach meiner Meinung“ ist, welches Brittelmaß und welche Schonzeit habe ich zu beachten? Was ist überhaupt Schonzeit oder Brittelmaß?

Tierquälerei ist die eindeutige Folge solcher Deregulierung und die „echten Angler“ in Brandenburg können sich nicht mehr vor Anfeindungen durch ebenso unausgebildete „Tierschützer“ retten, da sie ja nicht mehr von den „Laien“ in der Öffentlichkeit zu unterscheiden sind!

Für einen Außenstehenden ist jeder Mensch der an einem Ufer mit einer Angel steht ein Angler. Und jeder Bürger weiß/wusste, dass man nur Angeln darf, wenn man dazu eine Prüfung ablegt hat. Platt gesagt, man braucht eine Erlaubnis (Vgl. Jagdschein oder ganz banal Führerschein) und war als Angler in gewisser Weise als Wissender bekannt!!!

Nicht umsonst wird man als Angler beim Fischen von den Bürgern mit vielen Fragen bombardiert. Auf korrekte Antworten dürften die Brandenburger wohl zukünftig vermehrt verzichten müssen.

Unter den Top 10 der Fragen ist bekanntlich auch „ Kann man die Fische hier auch essen?“ Ein echter Angler wird es wissen… ein „anderer“ schenkt/verkauft ihnen wahrscheinlich unwissend einen kranken oder verseuchten Karpfen (Friedfisch), weil er keine Ahnung von u.U. gefährlichen Fischkrankheiten oder -seuchen hat.

Wer Fische von Anglern geschenkt oder angeboten bekommt kann sich in Brandenburg zukünftig einfach nicht mehr sicher sein und sollte Dankend ablehnen.

Zukünftig ist in Brandenburg ein Angler u.U. auch jemand, der Fische nicht waidgerecht behandelt. Also z.B. mit zu dünner Schnur, zu kleinem Haken, ohne Hakenlöser, ohne Bandmaß, mit lebendem Köderfisch, mit je 5 Drillingshaken an den 6 ausgelegten Billigruten u.u.u. zu Werke geht.

Wer ist zukünftig Schuld daran, dass kleine Jungaale, die für das EU-Wiederauffüllungsprogramm beim bedrohten Aalbestand und mit Fischereiabgabe und EU-Mitteln finanziert, in Brandenburg an Aalschüren, mit zu kleinen Haken und zu dünner Schnur verenden oder falls gefangen, ihnen bei einer Länge von 30 cm die Eingeweide bei lebendigem Leibe, aus Unwissenheit, herausgezerrt werden, weil der Haken natürlich zu tief sitzt.

Der betreffende „Angler“ jedenfalls nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe jedoch nicht! Tut sich da etwa eine neue Bußgeld-Einahmequelle für den Staat Brandenburg auf. Wenn dem so ist, finde ich dass eine Sauerei. Das wäre so, als schaffe man die Führerscheinprüfung ab und kassiere dann bei jedem der gegen die StVO unwissendlich verstößt ab!!! „Super Idee“

Nach Ansicht des verantwortlichen Ministers sind Friedfische offenbar = Vegetarier (ohne Schonmaß und ganzjährig mit allen Mitteln zu beangeln) und Raubfische = Fleischfresser und von besserer Qualität und nicht durch ungeprüfte Laien zu fangen? Anders kann ich mir bisher solche Machenschaften in der Gesetzgebung nicht vorstellen.

Ich bin durchaus für Bürokratieabbau.

Aber an der richtigen Stelle und im richtigen Maße. Der Fischereischein auf Lebenszeit für all jene die eine Prüfung abgelegt haben, diese auch bestanden haben und seit Jahren aktive Naturschützer sind wäre wohl ein Minimum gewesen. Gestützt durch regelmäßige Schulungen hätten wir eine optimale Informationskultur unter der fischenden Bevölkerung.

Warum lassen die Brandenburger Angler solche Vorhaben zu?

Nun, die Brandenburger Vereine haben offenbar Probleme mit dem allgemeinen Mitgliederschwund und beziehen dies vorrangig auf sich selbst. Dieser Schwund hat aber evtl. nichts mit dem Angelverein zu tun, sondern vielmehr auch mit der generellen Abwanderung aus den „Neuen“ Bundesländern und den Sorgen die jene Menschen dort umtreiben.

Die Brandenburger Angelvereine hoffen durch diese „Vereinfachung“ unwissende Jugendliche zu vollwertigen Mitgliedern und somit mit ausgebildeten Mitgliedern gleich zu machen.

Ich mache mir die Hoffnung, dass dies nicht so funktionieren wird. Es muss andere Möglichkeiten geben.

Die Gründe weshalb nicht im Verein geangelt wird, liegen nicht in einer einfachen Prüfung, sondern viel tiefer im relativen Desinteresse am gesamten System.

Das einzige, was meist noch von Interesse ist, sind möglichst viele, möglichst große und vor allem möglichst kostenlose Beute in möglichst kurzer Zeit zu machen und schon gar nicht dafür am Gewässer auch noch Pflegearbeiten u.ä. zu leisten. Es sind vielfach wohl einfach die Werte der Gesellschaft verloren gegangen.

Wieso lese ich nicht wenigstens über Proteste oder Gegenmaßnahmen? Warum regt sich nichts bei den großen Tier-, Umwelt-, und Naturschutzorganisationen gegen solche potentiellen Tötungsfreigaben für Wirbeltiere durch unqualifizierte Laien?

Kommentar von Thomas aus August 2006:

Willkommen in Deutschland!
Hier ist es möglich das unwissenden Tür und Tor zur Fischwaid geöffnet werden.
Oder so wie ich das sehe: legale Fischwilderei. Wozu? Offensichtlich um die angeschlagenen Landeskassen wieder ein wenig aufzufüllen.
Warum habe ich eigentlich vor 20 Jahren die Fischereiprüfung gemacht?

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