Rückblick 2006 – September: Anglerausbildung auch in der ganzen Schweiz Pflicht!

Während in Brandenburg unter populistischen Parolen wie Bürokratieabbau und Tourismusförderung seit kurzem jeder dahergelaufene Gast und Bürger Fische fangen und töten darf, ohne jegliche Kenntnisse von Fischarten, fischgerechtem Angeln, Schonzeiten, Schonbezirken, Mindestmaßen, Fangverboten, Krankheiten, Parasiten u.u.u. nachweisen zu müssen, hat sich die Schweiz für das Gegenteil entschieden.

Die kürzlich beschlossene Fischereiverordnung sieht, wie auch in den meisten deutschen Ländern, demnächst auch in der Schweiz einen Nachweis über Artenkenntnis und tierschutzgerechtes Verhalten beim Fang von Fischen für Angler vor. Nur wer seine Sachkenntnis nachweisen kann hat das Recht auf den Erwerb einer Fangerlaubnis.

Für einige Arten musste per Vorordnung nun sogar ein vollständiges Fangverbot erlassen. Der Bundesrat reagiert mit dieser Verordnung auf die Entwicklungen der Fischpopulationen in der letzten Zeit.

Ab 2009 muss jeder Angler auch in der Schweiz nachweisen, dass er die notwenige Qualifikation besitz einen Fisch den Gesetzen entsprechend zu fangen und zu töten.

In den meisten Kantonen werden entsprechende Ausbildungskurse bereits auf freiwilliger Basis angeboten. Hier werden auch Themen wie Biologie, Gewässerkunde, Hege der Bestände und Umweltschutz behandelt und eben nicht nur wie man am besten einen Fische aus dem Wasser zieht.

Einen Rückgang der Nachfrage nach Fangberechtigungen wird es nach Ansicht des Bundesrates nicht geben.

Aus Sicht des Aalbestandes ist die Aufhebung der Schonmaßnahmen für Hecht im Rahmen dieser Verordnung ebenfalls zu begrüßen. Insgesamt wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung am 01.01.2007 die Fischereigesetzgebung auch dem neuen Tierschutzgesetz angepasst.

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