Ab dem 13.03.2009 darf nur noch mit Aalen handeln, wer eine Erlaubnis der CITES (Washingtoner Weltartenschutzkonferenz) hat. Damit kommt die Konferenz einer seit Jahren geforderten strengen Handelskontrolle für Aale aller Entwicklungsstadien nach. Ausnahme besteht für all-isländisch für Aal jene Fischer, deren Länder bereits von der EU genehmigte Managementpläne zur Wiederauffüllung der Aalbestände haben. Voraussetzung dafür war natürlich, dass diese Pläne bis Ende 2008 der EU zur Genehmigung vorgelegen haben und das diese nicht gegen die von der EU vorgegebenen Rahmenbedingungen verstoßen. Dies wäre z.B. bei Besatzmaßnahmen in abflusslose Gewässer der Fall. Dann muss man sich eine entsprechende Genehmigung besorgen, die von deutschen Fischereibehörden ausgestellt werden soll.