So wurde hier das Schonmaß für den Aal, wie in den meisten anderen Bundesländern ebenfalls auf 50 cm hochgesetzt. Zudem dürfen offenbar nun auch Blankaale wieder zurückgesetzt werden. Eine Schonzeit für den Aal soll es hier zunächst nicht geben. Dafür wurde jedoch eine Fangbegrenzung von 3 Aalen je Fangtag für alle Gewässer mit Abwanderungsmöglichkeit für Blankaale eingeführt. Fragt man sich, was passiert, wenn es, wie so oft über Mitternacht hinaus geht. Darf man dann 6 Aale mitnehmen bzw. würde man dies tun? Und was ist mit Gewässern, wo eine Abwanderungsmöglichkeit nicht zweifelsfrei erkennbar ist? Hier bedarf es einer genaueren Definition.
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