Rückblick 2009 – September: Brandenburg ändert Fischereirecht zum Schutz des Aals

Auf Grund der von der EU in der Aal-Verordnung gemachten Auflagen für die Mitgliedsstaaten, hat nun auch das Land Brandenburg in einer Überarbeitung der Landesfischereiordnung Maßnahmen zum Schutz des europäischen Aals getroffen. Während für Berufsfischer, welchen ihren Fang auch vermarkten wollen, erhöhte Informationspflichten über Fangmengen, Fanggeräte, Fangorte, Zukäufe u.s.w. eingeführt werden, um die Herkunft jedes gefangenen und verkauften Aals durch den Verbraucher transparent und nachvollziehbar zu machen und endlich gesicherte Fangzahlen der Berufsfischerei zur Auswertung zu bekommen, gibt es für Angler ebenfalls einige Änderungen zum Aalfang.
So wurde hier das Schonmaß für den Aal, wie in den meisten anderen Bundesländern ebenfalls auf 50 cm hochgesetzt. Zudem dürfen offenbar nun auch Blankaale wieder zurückgesetzt werden. Eine Schonzeit für den Aal soll es hier zunächst nicht geben. Dafür wurde jedoch eine Fangbegrenzung von 3 Aalen je Fangtag für alle Gewässer mit Abwanderungsmöglichkeit für Blankaale eingeführt. Fragt man sich, was passiert, wenn es, wie so oft über Mitternacht hinaus geht. Darf man dann 6 Aale mitnehmen bzw. würde man dies tun? Und was ist mit Gewässern, wo eine Abwanderungsmöglichkeit nicht zweifelsfrei erkennbar ist? Hier bedarf es einer genaueren Definition.

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